Beschäftige dich noch mal richtig in Internet damit, aber ich habe letztens erst gesehen, dass so ein Satz im Arbeitsvertrag nichts rechtsgültig ist geleistete Überstunden vergütet werden müssen, egal ob durch Abbau oder durch Auszahlung.
Ergebnis 1 bis 10 von 13
Baum-Darstellung
-
08.10.2014, 11:39 #6Erfahrenes Mitglied Hardcore Zocker
- Registriert seit
- 28.08.2007
- Beiträge
- 5.302
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 10 (100%)



Zitieren