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  1. #6
    Erfahrenes Mitglied Hardcore Zocker Avatar von XBU TNT2808
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    Beschäftige dich noch mal richtig in Internet damit, aber ich habe letztens erst gesehen, dass so ein Satz im Arbeitsvertrag nichts rechtsgültig ist geleistete Überstunden vergütet werden müssen, egal ob durch Abbau oder durch Auszahlung.

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