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Baum-Darstellung

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  1. #19
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    @Pinky
    Wenn der Verkäufer keinen Nachweiß vorweißen kann,Einschreibebeleg,Paketschein ect. dann kann der Verkäufer sich in den Arsch beißen und der Käufer kriegt seinen Antrag auf "Geld zurück" zu 100% durch.
    Kann er dies aber vorweißen, der Käufer bekam aber nix dann ist es wohl verschütt gegangen und es liegt an der Post.Dafür versichert man ja etwas.
    Ich würde sowieso nie ab nem Betrag von 20euro unversichert wählen.
    Warenschulden sind grundsätzlich erstmal Holschulden, d.h. der Käufer trägt das Risiko. Wenn also was unversichert verloren geht ist das erstmal grundsätzlich das Problem des Käufers. Es gibt da zwar Ausnahmen, daher das "grundsätzlich", aber so stehts erstmal im BGB. Und bei unversicherten Päckchen per Post bekommt der Verkäufer ja keinen Beleg o.ä.
    Und das ist ja oft der Fall bei Online-Shops für Games beispielsweise. Theoretisch muß man da immer mit rechnen eine Niete zu ziehen, aber praktisch sind die meisten natürlich kulant usw.

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