Eben nicht,Zitat von Keeper_2
wenn der Postbote kommt in seinem Beisein öffnen.Ist das drin was er bestellt hat gibts Geld, ist n Stein drin gibts ne Anzeige mit Zeugen.
So weit wird man ja denken können.
@Pinky
Wenn der Verkäufer keinen Nachweiß vorweißen kann,Einschreibebeleg,Paketschein ect. dann kann der Verkäufer sich in den Arsch beißen und der Käufer kriegt seinen Antrag auf "Geld zurück" zu 100% durch.
Kann er dies aber vorweißen, der Käufer bekam aber nix dann ist es wohl verschütt gegangen und es liegt an der Post.Dafür versichert man ja etwas.
Ich würde sowieso nie ab nem Betrag von 20euro unversichert wählen.
Ergebnis 1 bis 10 von 50
Baum-Darstellung
-
23.03.2007, 15:20 #18
- Registriert seit
- 18.03.2006
- Beiträge
- 1.305
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 5 (100%)