will euch mal weiter auf dem laufenden halten.
Die Anzeige ist erfolgt, habe für Mo. eine Ladung bekommen um meine Aussage zu machen.
die Schuld liegt definitiv nicht bei der Post. Nach dt. Postgesetz dürfen FSK 18er Waren nur "eigenhändig" verschickt werden.Die Schuld haben sind die Frau die für ihr Kind haftet und die Post
Das das Kind die Warensendung aufgemacht hat, hat die Mutter bei der Polizei bereits eingeräumt. So teuer wird das nicht werden, wenn überhaupt. Es geht um den Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz, die Frau anzuzeigen steht mir natürlich frei, allerdings ändert es nichts an der erfolgten Anzeige.
Fakt ist, USK 18 Ware, oder ohne USK muß "eigenhändig" verschickt werden.
Seriöse Händler würden dies auch so handhaben. Das zeigt auch die Masse an Onlinehändlern.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...622557_L20.pdf
Der Streitwert der hier festgesetzt wurde ist lt. meiner Nachbarin auf 75.000 Euro taxiert.![]()
Dürfte eher noch höher werden da nun noch einige Testkäufe stattfinden werden (sagte mir meine Nachbarin)
.Also ehrlich wegen so nem kagg beschwert sich die Frau
kack ist es nicht- trotz allem gebe ich dir Recht das sie es dabei hätte bewenden lassen. Sie ist Lehrerin..........![]()
selbst wenn, die Sendungen sind unversichert. Widerum haftet hierfür der VersenderWaren nicht im Umschlag noch die vereinbarte Rückerstattung vom Händler über 200 Euro??
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27.07.2007, 13:45 #13
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