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  1. #11
    Ex-XBU-Team Gamepad-Junkie Avatar von XBU Teddyböhr
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    Zitat Zitat von TaubeColt Beitrag anzeigen
    Das ist verboten

    §30 (1) der StVO besagt:

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

    Derzeit belegt durch ein Bußgeld in Höhe von 15€ oder 20€ weiß grad nicht mehr genau
    Unnötiger Lärm?! - ich Sag nur "Loud Pipes saves lifes" - MIR rennt kein Kind vor's Auto .... Ausser es ist viel. Taub....

    Und zum hin und her fahren: in Köln muss man 15€ bezahlen, aber das unterstellen dieses Tatbestands unterliegt dem ermessen des jeweiligen Beamten! Also sei schlau und hab ne Ausrede parat ( irgendwas vergessen ) - ich kam schon in die Situation, weil wir mal 4 Runden um den Block gefahren sind als Testfahrt für diverse Teile, die wir verbaut haben - wäre uns ein fehler unterlaufen und wir hätten das zum Beispiel auf der Autobahn getestet, dann hättten wir das aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit mit unserem Leben bezahlt!

    Wenn am Wochenende das Wetter passt, geht es am Samstag morgen Evtl. Richtung Nürburgring!
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    "Normalerweise sagt man sich auf Wiedersehen, da aber auf Wiedersehen bedeutet sich wieder sehen zu wollen und ich keines falls wünsche Sie wieder zu sehen, sag ich Ihnen Good bye."

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