Grundsätzlich gilt in Deutschland folgende gesetzliche Regelung zu Garantie und Gewährleistung im Einzelhandel:
Die festgelegte Mindestgarantie für ein verkauftes Produkt beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit muß der Hersteller oder Händler auftretende Defekte ohne Diskussion auf seine Kosten instandsetzen.
Ab dem 7. Monat gilt bis zur Vollendung von 2 Jahren die gesetzlich festgelegte Gewährleistung. Der Unterschied zur Garantie liegt darin, daß sich die Beweislast umkehrt und der Käufer innerhalb des Gewährleistungsintervalls nachweisen muß, daß der aufgetretene Mangel bereits beim Kauf bestand.
Viele Hersteller zeigen sich jedoch großzügig und dehnen die Garantie auf das komplette Gewährleistungsintervall von 2 Jahren aus. Wie das im konkreten Fall des Controllers aussieht, mußt Du mit dem Händler bzw. M$ direkt klären.
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Thema: Frage zu Controller
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05.03.2009, 00:47 #6
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