Ihr ging es um den Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz. Bei goggle wurde ich leider nicht fündig. Der Sohnmann hatte anscheinend das Päckchen geöffnet.Das dies nicht okay ist, ist klar.
Ich will nur vermeiden das mein Dealer Ärger bekommt.
Fener stellt sich für mich nun die Frage, wer haftet dafür wenn ch das game nun nicht mehr erhalten hätte. Ich hätte es definitiv nicht bezahlt.
Ergebnis 1 bis 10 von 59
Baum-Darstellung
-
23.07.2007, 20:08 #31Neues Mitglied Newbie
- Registriert seit
- 24.06.2007
- Beiträge
- 18
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0



Zitieren