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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ihr ging es um den Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz. Bei goggle wurde ich leider nicht fündig. Der Sohnmann hatte anscheinend das Päckchen geöffnet.Das dies nicht okay ist, ist klar.
    Ich will nur vermeiden das mein Dealer Ärger bekommt.
    Fener stellt sich für mich nun die Frage, wer haftet dafür wenn ch das game nun nicht mehr erhalten hätte. Ich hätte es definitiv nicht bezahlt.

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Brummelbaer
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    also ich denke nicht das es probleme gibt und dein ,,dealer" wird auch kein ärger bekommen
    den deine ach so aufmerksame nachbarin darf gar nicht wissen was drin also kann sie dich logischerweise auch nich drauf ansprechen bzw, anzeigen und wenn ihr sohn dummerweise das päckchen aufmacht dann hat sie es einfach zu dia zu bringen und sich verdammt noch mal zu entschudligen sonst würd ich den spies umdrehn und sie anzeigen^^

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von dayX
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    Also ich hab durch schnelles Googlen rausgefunden, das du durch deinen Altersnachweis beim Onlinehändler, und der durch den Versand an dich (muss nicht eigenhändig sein) auf der sicheren Seite sind. Hast also nichts zu befürchten.

    A generation born to witness the end of the world

  4. #4
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    und dein ,,dealer" wird auch kein ärger bekommen
    das war ja meine Frage. Wenn es das Gesetz nicht hergibt wird sicherlich nix passieren und alles war nur warme Luft.
    sonst würd ich den spies umdrehn und sie anzeigen
    ich will hier noch eine Weile wohnen bleiben

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Brummelbaer
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    Zitat Zitat von Rondo
    ich will hier noch eine Weile wohnen bleiben
    ja klar ich hab ja auch nich gesagt das du es machn must aber wenn sie meint dich wegen so einem kagg anzuschwärzen dann würd ich mir das nicht gefallen lassen ^^

    mfg

  6. #6
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    ich warte nun mal ab.
    ja klar ich hab ja auch nich gesagt das du es machn must aber wenn sie meint dich wegen so einem kagg anzuschwärzen dann würd ich mir das nicht gefallen lassen
    sie will mich nicht anzeigen, ich bin volljährig. Sie will an den Versender.
    Und da bin ich mir nun mal nicht sicher ob sie im Recht ist. Und wenn, bin ich mir sicher das man das pers. untereinander hätte klären können. Ich hasse streitsüchtige Menschen.

  7. #7
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von dayX
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    Es fängt ja schonmal an, das die das Paket gar nicht hätten aufmachen dürfen, könnten ja auch wichtige private dinge sein. Außerdem steht auch deine Adresse drauf. Von daher denke ich nicht das der Versender da schuld ist.

    A generation born to witness the end of the world

  8. #8
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von DonnerAlexej
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    Ich glaube du kannst der Frau ruhig sagen von wem du das Paket bekommen hast. Derjenige lacht sich einfach einen ab. Er und du waren ja die wenigsten die Unrecht hatten. Die Schuld haben sind die Frau die für ihr Kind haftet und die Post. Also ehrlich wegen so nem kagg beschwert sich die Frau. An ihrer Stelle hätt ich mich einfach entschuldigt, dass mein Sohn das Paket aufgemacht hat und würd dann dir das Paket geben. Unglaublich was es für Menschen gibt.

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