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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von dayX
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    Zitat Zitat von Rondo
    weiß jemand was das Jugendschutzgesetz zum Versand von USK 18 Titel sagt?
    Ist es richtig das diese Titel nur "eigenhändig" von den Onlineversendern verschickt werden dürfen? So steht es zumindest bei okaysoft auf der page.
    Eigentlich müssen sie das. Ich hab jedoch schon so viele USK 18 Spiele und Filme bestellt und hab sie fast nie persönlich entgegengenommen.

    A generation born to witness the end of the world

  2. #2
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    Danke für die Antwort.
    Eigentlich müssen sie das
    sicher??

    wenn ja, habe gibts ein Problem. Mein game kam mit der Briefpost. Dummerweise wurde es im falschen Briefkasten eingeworfen und das Nachbarskind (gleiches Haus), natürlich minderjährig, bekam es in die Finger. Nun ist dessen Mutter bei uns aufgekreuzt und war sehr aufgebracht und meinte dass dies nicht sein könnte und ist zur Polizei.
    Ich kann doch nix dafür
    Was passiert jetzt? Soll ich ev. meinen Gamedealer informieren?

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von dayX
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    Zitat Zitat von Rondo
    Danke für die Antwort.

    sicher??

    wenn ja, habe gibts ein Problem. Mein game kam mit der Briefpost. Dummerweise wurde es im falschen Briefkasten eingeworfen und das Nachbarskind (gleiches Haus), natürlich minderjährig, bekam es in die Finger. Nun ist dessen Mutter bei uns aufgekreuzt und war sehr aufgebracht und meinte dass dies nicht sein könnte und ist zur Polizei.
    Ich kann doch nix dafür
    Was passiert jetzt? Soll ich ev. meinen Gamedealer informieren?
    lol, die können da gar nichts machen. Würd mich interessieren was die der Polizei erzählt warum sie das Päckchen aufgemacht hat, schließlich weis sie anscheinend was drin war.
    Ich bin mir zwar nicht 100pro sicher ob der Versand bei usk 18 titeln eigenhändig erfolgt werden muss, glaube aber mal davon gehört zu haben. Wie schon gesagt wird das offensichtlich nicht so genau genommen, bei mir reichte auch immer die Unterschrift meiner Mutter.

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  4. #4
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    Ihr ging es um den Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz. Bei goggle wurde ich leider nicht fündig. Der Sohnmann hatte anscheinend das Päckchen geöffnet.Das dies nicht okay ist, ist klar.
    Ich will nur vermeiden das mein Dealer Ärger bekommt.
    Fener stellt sich für mich nun die Frage, wer haftet dafür wenn ch das game nun nicht mehr erhalten hätte. Ich hätte es definitiv nicht bezahlt.

  5. #5
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    also ich denke nicht das es probleme gibt und dein ,,dealer" wird auch kein ärger bekommen
    den deine ach so aufmerksame nachbarin darf gar nicht wissen was drin also kann sie dich logischerweise auch nich drauf ansprechen bzw, anzeigen und wenn ihr sohn dummerweise das päckchen aufmacht dann hat sie es einfach zu dia zu bringen und sich verdammt noch mal zu entschudligen sonst würd ich den spies umdrehn und sie anzeigen^^

  6. #6
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    Also ich hab durch schnelles Googlen rausgefunden, das du durch deinen Altersnachweis beim Onlinehändler, und der durch den Versand an dich (muss nicht eigenhändig sein) auf der sicheren Seite sind. Hast also nichts zu befürchten.

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  7. #7
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    und dein ,,dealer" wird auch kein ärger bekommen
    das war ja meine Frage. Wenn es das Gesetz nicht hergibt wird sicherlich nix passieren und alles war nur warme Luft.
    sonst würd ich den spies umdrehn und sie anzeigen
    ich will hier noch eine Weile wohnen bleiben

  8. #8
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    Zitat Zitat von Rondo
    ich will hier noch eine Weile wohnen bleiben
    ja klar ich hab ja auch nich gesagt das du es machn must aber wenn sie meint dich wegen so einem kagg anzuschwärzen dann würd ich mir das nicht gefallen lassen ^^

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