Gegen USK hab ich ja nix ist schon gut so.Aber ich kann sehr gut zwischen Realität und Spiel unterscheiden und kann mich auch darüber amüsieren z.B. Zombies abzumetzeln,ich weiss das ist nicht echt,und deswegen mach ich das auch nicht in der Realität.Zitat von Ruepel
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10.07.2007, 19:54 #1Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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23.07.2007, 16:53 #2Neues Mitglied Newbie
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weiß jemand was das Jugendschutzgesetz zum Versand von USK 18 Titel sagt?
Ist es richtig das diese Titel nur "eigenhändig" von den Onlineversendern verschickt werden dürfen? So steht es zumindest bei okaysoft auf der page.
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23.07.2007, 18:12 #3Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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Eigentlich müssen sie das. Ich hab jedoch schon so viele USK 18 Spiele und Filme bestellt und hab sie fast nie persönlich entgegengenommen.
Zitat von Rondo

A generation born to witness the end of the world
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23.07.2007, 18:52 #4Neues Mitglied Newbie
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Danke für die Antwort.
sicher??Eigentlich müssen sie das
wenn ja, habe gibts ein Problem. Mein game kam mit der Briefpost. Dummerweise wurde es im falschen Briefkasten eingeworfen und das Nachbarskind (gleiches Haus), natürlich minderjährig, bekam es in die Finger. Nun ist dessen Mutter bei uns aufgekreuzt und war sehr aufgebracht und meinte dass dies nicht sein könnte und ist zur Polizei.
Ich kann doch nix dafür
Was passiert jetzt? Soll ich ev. meinen Gamedealer informieren?
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23.07.2007, 18:59 #5Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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lol, die können da gar nichts machen. Würd mich interessieren was die der Polizei erzählt warum sie das Päckchen aufgemacht hat, schließlich weis sie anscheinend was drin war.
Zitat von Rondo
Ich bin mir zwar nicht 100pro sicher ob der Versand bei usk 18 titeln eigenhändig erfolgt werden muss, glaube aber mal davon gehört zu haben. Wie schon gesagt wird das offensichtlich nicht so genau genommen, bei mir reichte auch immer die Unterschrift meiner Mutter.
A generation born to witness the end of the world
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23.07.2007, 19:08 #6Neues Mitglied Newbie
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Ihr ging es um den Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz. Bei goggle wurde ich leider nicht fündig. Der Sohnmann hatte anscheinend das Päckchen geöffnet.Das dies nicht okay ist, ist klar.
Ich will nur vermeiden das mein Dealer Ärger bekommt.
Fener stellt sich für mich nun die Frage, wer haftet dafür wenn ch das game nun nicht mehr erhalten hätte. Ich hätte es definitiv nicht bezahlt.
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23.07.2007, 19:14 #7Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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also ich denke nicht das es probleme gibt und dein ,,dealer" wird auch kein ärger bekommen
den deine ach so aufmerksame nachbarin darf gar nicht wissen was drin also kann sie dich logischerweise auch nich drauf ansprechen bzw, anzeigen und wenn ihr sohn dummerweise das päckchen aufmacht dann hat sie es einfach zu dia zu bringen und sich verdammt noch mal zu entschudligen sonst würd ich den spies umdrehn und sie anzeigen^^



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