lol also ich denke mal eher würden 10 jährige kinder aufe Straße mitbekommen was los is als hier im Forum.. Wie oft hab ich schon Leute in der Stadt gesehen die ihre Drogen geschäfte machen, wo Kinder und Mütter lang gehen..
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Thema: Bundeswehr
Hybrid-Darstellung
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15.01.2009, 16:31 #1HorrorfanGast
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15.01.2009, 17:16 #2
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@ Horrorfan: Die Ergebnisse von deinem Test sind Zugänglich für die Versicherungen. Hab mich da gestern erst mit einem Bekannten drüber unterhalten. Und dann könntest du neben der strafrechtlichen Verfolgung auch noch eine höhre Rate gedrückt bekommen. Für z.B Krankenversicherung, Allgmemein wenn man da "betrügt". Aber is nich mein Bier
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16.01.2009, 02:37 #3
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so ein schwachsinn, diese sachen sind strengvertraulich die dürfn nicht weiter gegeben werden.
bzw. wenn dieser arzt der einen bei der musterung fragt ob man drogen nimmt damit zur polizei gehn würde, würd er sich strafbar machn.
Das gleiche wie mitm arzt dem kann man auch sagen das man drogen zusich nimmt ohne irgendwelche konsequenzen davon zu ziehn.
und zum topic : ich hab jetzt am 27. meine musterung trotz kaputten knie und chronischer bronchitis wolln se trotzdem das ich komm, find ich komisch, würde selbst wenn ich nich ausgemustert werden was ich stark annehme gerne zivildienst bei ASB oder so machn da ich jetzt ende februar ausgelernt habe, nicht übernommen werd und nich daheim rumhocken möchte.Geändert von Brummelbaer (16.01.2009 um 02:39 Uhr)
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16.01.2009, 02:46 #4
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Selbst wenn der Artzt zur Polizei gehen würde und aussagen würde, dass einer seiner Patienten Drogen konsumiert, hätte der Patient mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten, da der Konsum von Drogen jeglicher Art legal ist. Nur der Besitz und der weiter Verkauf(Dealen) ist illegal.
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09.02.2009, 14:45 #5
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Leute hätte da mal ne Frage, an die die sich damit auskennen. Spekulationen jeglicher Art brauch ich nicht.
Habe vor ein paar Tagen ein Brief von der Bundeswehr bekommen, worin steht,dass erfahrungsgemäß nicht alle Wehrpflichtigen zum Wehrdienst antreten können und deshalb kurzfristig Leute,die erst zum späteren Zeitpunkt antreten müssen, nachrücken müssten.
Genauer gehts um die Einberufung zum 1.4. (ich habe mich für den 1.7 eingeschrieben). Weiterhin ist zu lesen,dass,falls das bei mir nicht möglich sein sollte,ich mich innerhalb von 8 Tagen mit plausiblem Grund melden soll.
Nun siehts so aus,dass ich keinen wirklichen, gesundheitsbedingten oder arbeitsbedingten Grund, eben nicht anzutreten habe. Nur, sehe ichs, auch wenn die Bundeswehr wohl für die nächsten 15Jahre mein Arbeitsplatz sein wird, nicht ein, meinen verdienten Urlaub nach der Schule (am 26.3 habe ich meinen allerletzten Schultag) wegen irgendwelchen Pussies,die sich kurz vor knapp doch noch drücken, zu vergessen.
Ich bin sicher kein Faulpelz,immerhin will ich mich auch verpflichten, nur habe ich mir fest vorgenommen,nach der Schule für die nächsten 3 Monate, eben andre Dinge zu tun: Chillen, die Welt sehen (wollte mal ne Woche nach Indien, China, Japan...interessante Teile der Welt eben) u.v.m.
Inwiefern kann ich mich dagegen stemmen?
Im Brief steht,dass,wenn bis zum 26.3. kein Einberufungsbescheid kommt,ich zum von mir ausgewählten 1.7 erst antreten muss.
Ehrlich gesagt sehr sehr kurzfristig,was die sich da vorstellen.
Mein Vater meinte,ich kann da wenig dagegen tun,ohne das die denken,ich wolle mich drücken... Weis vll auch jemand, wer zuerst nachrücken muss? Wird das alphabetisch gemacht? (dann habe ich mit V Glück gehabt lol) oder eben nach Gebrauch (bin bei den Fallschirmspringern)
Man,ich habe mich so auf das Chillen gefreut...mein letzter Urlaub ohne Sorgen wird mir einfach so gestrichen....aaaargh
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09.02.2009, 19:24 #6muRiGast
Jo kannst Du wenig gegen tun. Wenn die zwecks Bedarfdeckung Leute brauchen ist denen fast alles egal. Ich hab damals 2x Einspruch eingereicht und wollte einen Aufschub von einem halben Jahr...konnte ich vergessen. Hab denen gesagt das ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der sowieso in 6 Monaten ausläuft und ich dann sowieso zum Bund gehen wollte... hat die garnicht interessiert. Bedarfsdeckung blabla. Hätte nurnoch vor Gericht ziehen können, aber da schon Mitte Dezember war und ich zum 2.1. gezogen wurde...
Wie die die Leute zum Nachrücken auswählen kann ich Dir leider nicht beantworten.Geändert von muRi (09.02.2009 um 19:27 Uhr)
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09.02.2009, 19:30 #7
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Verstehe ich das richtig du möchtest Urlaub von der Schule haben bzw um dich vom Schulstress zu erholen?
3 Wochen Herbstferien..3 Wochen Weinachtsferien..6 Wochen Sommerferien..Osterferien Schule ist Urlaub.