Das ist verboten
§30 (1) der StVO besagt:
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Derzeit belegt durch ein Bußgeld in Höhe von 15€ oder 20€ weiß grad nicht mehr genau![]()
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Thema: Was fahrt ihr für'n Auto?
Baum-Darstellung
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31.03.2011, 12:49 #11
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