Stimmt nicht, afaik werden Liste B Titel an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.
Beschlagnahmt werden kann jedes Medium, egal welche Freigabe, aber Liste B Titel werden wohl automatisch richterlich geprüft und dann ggf. beschlagnahmt.
Liste B Titel stehen eben im Verdacht, strafrechtliche relevante Inhalte zu haben, sind aber solange unschuldig ;-) bis ein Richter sie verbietet, das ist Fakt.
Genauso ist es Fakt, dass man als Privatmann beschlagnahmte Spiele kaufen und verkaufen darf, für den privaten Gebrauch. Man darf sie aber nicht importieren oder gewerbsmäßig verkaufen. Auktionshäuser und Foren sind da in einer Grauzone, da man es zwar privat anbieten darf aber es eben einer Masse zugänglich macht.
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23.11.2009, 17:44 #25Mitglied Gelegenheitsgamer
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