Schaut auf bpjm.com. Beschlagnahmt sind nur sehr wenige Spiele.
Und Wolfenstein ist auch nicht beschlagnahmt. Hat ja nichts mit der Rückrufaktion zu tun. Der Vorgänger RTCW hat ja auch HKs in der Originalversion und ist nicht beschlagnahmt.
Deutsche Läden dürfen die Spiele wegen der HKs nicht verkaufen, das ist richtig. Aber beschlagnahmt werden sie nicht automatisch. Das geht nach anderen Kriterien, wie Brutalität, menschenverachtend, usw. Wonach die sich da genau richten, sollte eigentlich auf der USK-Seite stehen.
Eine Beschlagnahmung erfolgt nicht durch die BPjM, sondern durch die Staatsanwaltschaft. Beschlagnahmung bedeutet das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Der Besitz und die Einfuhr sind jedoch erlaubt.
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03.10.2009, 22:19 #15Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:27 Uhr)



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