Der war gut. XD Habe lange in diesem Bereich gearbeitet. Denn in einer Redaktion muss man immer aufpassen, was man abdruckt. Und jeden Monat hatte ich E-Mail-Verkehr mit der bpjm.
Schau einfach auf bpjm.com nach und du kannst euren Artikel überarbeiten. Haben auch ein sehr gutes Forum.
Eure Liste ist nicht mehr aktuell.^^ Da habe ich ja mehr beschlagnahmte Titel im Kopf als ihr auf eurer Liste. XD
Wie ich sagte, sind nur die von mir genannten Spiele beschlagnahmt. Es wird nämlich ausgesprochen selten ein Spiel beschlagnahmt. Und Einfuhr und Besitzt sind nicht strafbar.
COD ist indiziert. Und Spiele mit HKs dürfen von Läden in Deutschland nicht angeboten werden. Das war's auch schon.
Übrigends ist "Verbreitungsverbot" keine extra Liste, The Darkness kein "Sonderfall". Es ist die Liste B. Ganz normal indiziert auf Liste B. Das ist die Liste mit dem Verbreitungsverbot.^^ Liste A ist nur jugendgefährdend. Und euer COD ist auf Liste B.^^
Habe nie gesagt, dass es in Geschäften in Deutschland verkauft werden darf. Habe nur gesagt, dass es nicht beschlagnahmt ist, sondern indiziert. Und auf welcher Liste es steht, hat ja keiner gefragt.^^
Und Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt, da sie automatisch dem Verbreitungsverbot unterliegen.
Ergebnis 1 bis 10 von 28
Baum-Darstellung
-
03.10.2009, 22:22 #19Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
- Registriert seit
- 08.11.2008
- Beiträge
- 2.422
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 15 (100%)
Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:43 Uhr)




Zitieren