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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    bpjm ist nicht gleich USK...

    soweit ich weiß sind hakenkreuze verfassungswidrige symbole und hinzu kommt, dass bei dieser CoD-5-Version eine orig. hinrichtungs-szene zu sehen ist...
    ©2011 SchmierGold

    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
    -Albert Einstein

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    bpjm ist nicht gleich USK...
    Ach was.
    Indizieren tut die BPjM, beschlagnahmen die Staatsanwaltschaft.

    Zitat Zitat von SchmierGold Beitrag anzeigen
    soweit ich weiß sind hakenkreuze verfassungswidrige symbole und hinzu kommt, dass bei dieser CoD-5-Version eine orig. hinrichtungs-szene zu sehen ist...
    Habe ich gerade alles erklärt. Wird mir jetzt echt zu anstrengend.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 22:49 Uhr)

  3. #3
    XBoxUser.de - Team XBU Hero Avatar von XBU Philippe
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    Gamertag: XBU Philippe

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    Revolvermann der Besserwisser... -_-"

    Wenn du scheinbar alles so schön weißt, erkläre es doch mal deutlich, ausführlich und mit belegten Quellen. Ich weiß um was es geht, und für alle, die immer noch nicht ganz durchblicken, wie scheinbar Revolvermann selbst auch nicht, sollten einen Blick hierrein werfen:
    Indizierung und Beschlagnahmung von Videospielen | XBoxUser.de

    Es ist natürlich kein Wunder, dass man bei den vielen Regelungen etwas durcheinander kommt und Beschlagnahmung, Indizierung und Verkaufsverbot durcheinander bringt.

    Der Artikel hilft aber deutlich, die Ganze Sache weiter zu verstehen.


    „The point of philosophy is to start with something so simple as not to seem worth stating, and to end with something so paradoxical that no one will believe it.”
    Bertrand Russel in The Philosophy of Logical Atomism (1918)

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von XBU Philippe Beitrag anzeigen
    Wenn du scheinbar alles so schön weißt, erkläre es doch mal deutlich, ausführlich und mit belegten Quellen. Ich weiß um was es geht, und für alle, die immer noch nicht ganz durchblicken, wie scheinbar Revolvermann selbst auch nicht, sollten einen Blick
    Der war gut. XD Habe lange in diesem Bereich gearbeitet. Denn in einer Redaktion muss man immer aufpassen, was man abdruckt. Und jeden Monat hatte ich E-Mail-Verkehr mit der bpjm.
    Schau einfach auf bpjm.com nach und du kannst euren Artikel überarbeiten. Haben auch ein sehr gutes Forum.

    Eure Liste ist nicht mehr aktuell.^^ Da habe ich ja mehr beschlagnahmte Titel im Kopf als ihr auf eurer Liste. XD
    Wie ich sagte, sind nur die von mir genannten Spiele beschlagnahmt. Es wird nämlich ausgesprochen selten ein Spiel beschlagnahmt. Und Einfuhr und Besitzt sind nicht strafbar.
    COD ist indiziert. Und Spiele mit HKs dürfen von Läden in Deutschland nicht angeboten werden. Das war's auch schon.
    Übrigends ist "Verbreitungsverbot" keine extra Liste, The Darkness kein "Sonderfall". Es ist die Liste B. Ganz normal indiziert auf Liste B. Das ist die Liste mit dem Verbreitungsverbot.^^ Liste A ist nur jugendgefährdend. Und euer COD ist auf Liste B.^^
    Habe nie gesagt, dass es in Geschäften in Deutschland verkauft werden darf. Habe nur gesagt, dass es nicht beschlagnahmt ist, sondern indiziert. Und auf welcher Liste es steht, hat ja keiner gefragt.^^
    Und Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt, da sie automatisch dem Verbreitungsverbot unterliegen.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 23:43 Uhr)

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von bloodhunter
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    Mh jetz bin ich komplett verwirrt

    Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).

    Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.

  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von XBU Philippe Beitrag anzeigen
    Falls du's nicht bemerkt hast: Da kommt keiner mehr rein ohne Zugangberechtigung.

    Ich verabschiede mich hier von der Diskussion.
    Meine Daten funktionieren noch. Hatte ich aber auf der Arbeit bekommen. Vielleicht lilegt's daran.

    Zitat Zitat von bloodhunter Beitrag anzeigen
    Mh jetz bin ich komplett verwirrt

    Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).

    Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.
    Es gibt doch bei Indizierungen Liste A und B. Liste A ist jugendgefährdend und Liste B ist Verbreitungsverbot. Das ist schon ein Unterschied.
    Liste A-Spiele werden ab 18 Jahren unter der Ladentheke verkauft und Liste B nicht, da es strafrechtlich relevant ist wegen der HKs.
    Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
    Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 23:54 Uhr)

  7. #7
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von bloodhunter
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    Ok jetz ist klar, ich wusste nicht genau das bei Liste B auch verbreitungsverbot an ü18 herrscht. Filme die zum teil auf Liste B waren gabs bei uns manchmal bei Karstadt immer noch unter de Ladentheke

    Jetz ist alles klar

  8. #8
    Mitglied Gelegenheitsgamer
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    Zitat Zitat von Revolvermann Beitrag anzeigen
    Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
    Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.
    Stimmt nicht, afaik werden Liste B Titel an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.
    Beschlagnahmt werden kann jedes Medium, egal welche Freigabe, aber Liste B Titel werden wohl automatisch richterlich geprüft und dann ggf. beschlagnahmt.
    Liste B Titel stehen eben im Verdacht, strafrechtliche relevante Inhalte zu haben, sind aber solange unschuldig ;-) bis ein Richter sie verbietet, das ist Fakt.
    Genauso ist es Fakt, dass man als Privatmann beschlagnahmte Spiele kaufen und verkaufen darf, für den privaten Gebrauch. Man darf sie aber nicht importieren oder gewerbsmäßig verkaufen. Auktionshäuser und Foren sind da in einer Grauzone, da man es zwar privat anbieten darf aber es eben einer Masse zugänglich macht.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Revolvermann Beitrag anzeigen
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    Ich verabschiede mich hier von der Diskussion.


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