Mh jetz bin ich komplett verwirrt
Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).
Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.
Ergebnis 1 bis 10 von 28
Hybrid-Darstellung
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03.10.2009, 23:42 #1
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03.10.2009, 23:46 #2
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Meine Daten funktionieren noch. Hatte ich aber auf der Arbeit bekommen. Vielleicht lilegt's daran.
Es gibt doch bei Indizierungen Liste A und B. Liste A ist jugendgefährdend und Liste B ist Verbreitungsverbot. Das ist schon ein Unterschied.
Liste A-Spiele werden ab 18 Jahren unter der Ladentheke verkauft und Liste B nicht, da es strafrechtlich relevant ist wegen der HKs.
Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 23:54 Uhr)
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03.10.2009, 23:54 #3
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Ok jetz ist klar, ich wusste nicht genau das bei Liste B auch verbreitungsverbot an ü18 herrscht. Filme die zum teil auf Liste B waren gabs bei uns manchmal bei Karstadt immer noch unter de Ladentheke
Jetz ist alles klar
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04.10.2009, 00:58 #4
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Hab ich mir auch damals dort geholt für 19,95 gebraucht.. Der hat die titel da auch einfach in Regal stehen. Aber dafür nimmt er das mit der Alterskontrolle sehr ernst. Bin fast 20 und muss da immer noch Ausweis vorlegen
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05.10.2009, 09:08 #5
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Bitte keine Hinweise und Tipps zu Läden, bei denen es verbotene Ware zu kaufen gibt. Danke (entsprechende Kommentare gelöscht)
PS: Und bitte keine weiteren Gerüchte über Liste B und beschlagnahmte Titel.
Wer wirkliches Interesse an dem Thema hat, wird entsprechende Seiten über Suchmaschinen erhalten. Was hier in diesem Thread zu lesen ist, ist nicht bindend und teilweise falsch.Geändert von XBU Dirty (05.10.2009 um 09:18 Uhr)
Gridlockveteran
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23.11.2009, 18:44 #6
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Stimmt nicht, afaik werden Liste B Titel an die Staatsanwaltschaft weitergereicht.
Beschlagnahmt werden kann jedes Medium, egal welche Freigabe, aber Liste B Titel werden wohl automatisch richterlich geprüft und dann ggf. beschlagnahmt.
Liste B Titel stehen eben im Verdacht, strafrechtliche relevante Inhalte zu haben, sind aber solange unschuldig ;-) bis ein Richter sie verbietet, das ist Fakt.
Genauso ist es Fakt, dass man als Privatmann beschlagnahmte Spiele kaufen und verkaufen darf, für den privaten Gebrauch. Man darf sie aber nicht importieren oder gewerbsmäßig verkaufen. Auktionshäuser und Foren sind da in einer Grauzone, da man es zwar privat anbieten darf aber es eben einer Masse zugänglich macht.