Meine Daten funktionieren noch. Hatte ich aber auf der Arbeit bekommen. Vielleicht lilegt's daran.
Es gibt doch bei Indizierungen Liste A und B. Liste A ist jugendgefährdend und Liste B ist Verbreitungsverbot. Das ist schon ein Unterschied.
Liste A-Spiele werden ab 18 Jahren unter der Ladentheke verkauft und Liste B nicht, da es strafrechtlich relevant ist wegen der HKs.
Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.
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03.10.2009, 23:46 #21Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 23:54 Uhr)





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