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  1. #21
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Revolvermann
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    Zitat Zitat von XBU Philippe Beitrag anzeigen
    Falls du's nicht bemerkt hast: Da kommt keiner mehr rein ohne Zugangberechtigung.

    Ich verabschiede mich hier von der Diskussion.
    Meine Daten funktionieren noch. Hatte ich aber auf der Arbeit bekommen. Vielleicht lilegt's daran.

    Zitat Zitat von bloodhunter Beitrag anzeigen
    Mh jetz bin ich komplett verwirrt

    Auf der einen Seite ist Cod nur indiziert nehmen wir jetz mal an Revoler hat recht, aber auf der anderen Seite darf es nicht verkauft werden (uncut).

    Das ist doch total unlogisch, weil indizierte spiele eigentlich weiterhin an 18jährigen verkauft werden darf.
    Es gibt doch bei Indizierungen Liste A und B. Liste A ist jugendgefährdend und Liste B ist Verbreitungsverbot. Das ist schon ein Unterschied.
    Liste A-Spiele werden ab 18 Jahren unter der Ladentheke verkauft und Liste B nicht, da es strafrechtlich relevant ist wegen der HKs.
    Die Spiele mit HKs werden nicht beschlagnahmt. Stehen doch bereits auf Liste B.
    Beschlagnehmt werden Titel, die besonders grausaum, menschenverachtend sind, usw. Stand mal auf der Seite der USK, wie sie das prüfen.
    Geändert von Revolvermann (03.10.2009 um 23:54 Uhr)

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