Rein rechtlich sicher nicht vergleichbar, aber in der Praxis kommt es für den Kunden auf das Gleiche hinaus. Ich vervielfältige in der einen Sache kein Auto und in der anderen Sache keine Software. Somit passt der Vergleich diesbezüglich.
Kleingedrucktes hin oder her, ich tausche ja gegebenenfalls nur die Nutzungsrechte von einem Spiel zum anderen sowie von einem Nutzungsberechtigten zum anderen Nutzungsberechtigten. Es wird ja keinerlei Nutzungsrecht vervielfältigt, sondern nur getauscht bzw. durch eine Neupreisbeteiligung weitergegeben.
Aber der Vergleich zu Regierungen passt ganz gut. Beide versuchen auf die gleiche Art und Weise abzuzocken.
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20.05.2010, 13:59 #12
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