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  1. #26
    Erfahrenes Mitglied Daddel König
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    Hallo,

    legal ist das auf jedem Fall, denn wer die Nutzungsbedingen bzw. AGBs mal durchliest, merkt, dass nicht das Spiel verkauft wird, sondern nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht schließt den Weiterverkauf aus ...

    Wie schon gesagt, wird diese Regelung eher den "guten" Käufer verprellen, als wie notorische Raubkopierer zu bekehren. Letztendlich wird auch die Zahl der Onlineplayer zurückgehen, da der Erstkäufer eben nicht in den Onlinepart reinschnuppert um den Wiederverkaufswert hoch zu halten und der Gebrauchtkäufer wirds nicht extra kaufen. So verliert am Ende MS sogar Abo-Kunden. Toller Schachzug

    Den Gebrauchthandel gab es schon immer, jedoch muss ich zugeben, dass ich momentan ca. 2/3 meiner Spiele gebraucht erworben habe. Dieser Anteil wird immer höher, da immer mehr Spiele gleichzeitig erscheinen und man immer weniger gleich neu kaufen kann, weil entweder Zeit und/oder Geld fehlt.

    Gruß

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