Ahaha... Sachen gibt's, ist nicht deren Ernst. Die Leute kommen auf Ideen![]()
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Hybrid-Darstellung
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22.08.2015, 09:09 #1Administrator XBU Legende
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In a moment you will see my other side
When I’m confronted
My demeanor turns from Jekyll into Hyde
(c)2010 Disturbed, Sacrifice
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22.08.2015, 11:31 #2Neues Mitglied Newbie
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Kein Scherz. Hier mal der Link:
#foodporn: Teilen von Essensfotos kann rechtswidrig sein - DIE WELT
Gut, das wir keine anderen Probleme haben, was?

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22.08.2015, 12:13 #3Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Das ganze stellt nunmal eine Urheberrechtsverletzung dar.
Der Urheberrechtsschutz greift natürlich nicht bei nem handelsüblichen Döner sondern, wenn überhaupt, nur bei besonders aufwendig dekorierten Speisen. Also genau dann wenn die Anordnung oder Dekoration über das übliche Maß hinaus gehen. Abgesehen davon ist mir bisher kein Fall bekannt in dem ein Koch einen Gast aufgrund eines Fotos vom Essen bei Instagram und co. abmahnen lassen hat.
Im Zweifelsfall holt man sich einfach die Erlaubis vom Koch ein und postet es dann. Oder man lässt es und isst

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15.10.2015, 15:16 #4Neues Mitglied Newbie
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Das ist wirklich lächerlich! Aber sie sind ja zum Glück vernünftig geblieben. Allerdings zählt der Beschluss nicht für Frankreich und Italien, soweit ich weiß. Als ich mit meiner Freundin in Paris war, habe ich extra darauf gewartet, dass der Eiffelturm so blinkt. Das sah wirklich krass aus. Nur darf ich das jetzt nirgendwo online stellen oder veröffentlichen. Das ist so absurd. Kennt sich damit jemand genauer aus? Wenn ich dieses Eiffelturmfoto jetzt mit in ein Fotobuch nehme, also so eins hier, ist das erlaubt? Habe da Bedenken, weil ich es ja trotzdem erstmal hochladen muss. Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch.
Und der Artikel über das Fotografieren von Essen. Wie dumm ist das denn? Hahah, das kann man ja fast schon nicht mehr glauben.It's not how you stand by your car,
it's how you race your car.
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15.10.2015, 15:51 #5Neues Mitglied Newbie
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Hmm, gute Frage. Normalerweise sollte da nichts passieren. Du musst zwar das Bild hochladen, aber es wird ja nicht veröffentlicht. Ist ja nichts anderes, wie wenn du in einen Fotoladen gehst. Das mit dem Eiffelturm ist so ne Sache. Bilder am Tag, wenn die Beleuchtung aus ist, darfst du veröffentlichten. Sobald die Lichter an gehen, sieht die Sache anders aus, da nämlich die Firma, die die Beleuchtung installiert hat etwas dagegen haben könnte, das du Bilder von ihrem Kunstwerk veröffentlichst. Die Erbauer des Eiffelturms können dir ja nicht mehr an die Wäsche gehen.

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15.10.2015, 15:55 #6Neues Mitglied Newbie
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Wohli, stimmt. Aber man weiß ja nie, mit dem Essen fotografieren, das hätte ich auch nie gedacht.
Ja, das meinte ich auch. Die "Lichtershow" des Eiffelturms unterliegt dem Urheberrecht. So ein Wirrwarr...
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