Das ganze stellt nunmal eine Urheberrechtsverletzung dar.
Der Urheberrechtsschutz greift natürlich nicht bei nem handelsüblichen Döner sondern, wenn überhaupt, nur bei besonders aufwendig dekorierten Speisen. Also genau dann wenn die Anordnung oder Dekoration über das übliche Maß hinaus gehen. Abgesehen davon ist mir bisher kein Fall bekannt in dem ein Koch einen Gast aufgrund eines Fotos vom Essen bei Instagram und co. abmahnen lassen hat.
Im Zweifelsfall holt man sich einfach die Erlaubis vom Koch ein und postet es dann. Oder man lässt es und isst![]()
Ergebnis 1 bis 10 von 12
Baum-Darstellung
-
22.08.2015, 13:13 #8Erfahrenes Mitglied Daddel König
- Registriert seit
- 31.03.2008
- Beiträge
- 1.081
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 15 (100%)




Zitieren