Hmm, gute Frage. Normalerweise sollte da nichts passieren. Du musst zwar das Bild hochladen, aber es wird ja nicht veröffentlicht. Ist ja nichts anderes, wie wenn du in einen Fotoladen gehst. Das mit dem Eiffelturm ist so ne Sache. Bilder am Tag, wenn die Beleuchtung aus ist, darfst du veröffentlichten. Sobald die Lichter an gehen, sieht die Sache anders aus, da nämlich die Firma, die die Beleuchtung installiert hat etwas dagegen haben könnte, das du Bilder von ihrem Kunstwerk veröffentlichst. Die Erbauer des Eiffelturms können dir ja nicht mehr an die Wäsche gehen.![]()
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15.10.2015, 15:51 #1Neues Mitglied Newbie
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15.10.2015, 15:55 #2Neues Mitglied Newbie
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Wohli, stimmt. Aber man weiß ja nie, mit dem Essen fotografieren, das hätte ich auch nie gedacht.
Ja, das meinte ich auch. Die "Lichtershow" des Eiffelturms unterliegt dem Urheberrecht. So ein Wirrwarr...
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