Das Ganze fällt unter die Kleinunternehmerregelung, §19 UStG, die eben vereinfacht gesagt besagt, du kannst bis 17.500€ einnehmen ohne dass dir das Finanzamt was abzweigt (wenn du das geltend machst)
Ich würde aber dennoch eine Liste o.ä. führen in der du deine Einnahmen auflistest
Edit:
Vorraussetzung um zu 0 rauszugehen, ist aber dass du generell keine Steuererklärung machst - ergo du generell nix angeben musst.
Ergebnis 1 bis 10 von 2012
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04.01.2013, 16:39 #11aka L0k1 GER Daddel König
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Geändert von XBU TenZeroNine (04.01.2013 um 16:41 Uhr)




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