Hey Alfa, sind doch schon sehr gute Bidler dabei! Gefallen mir echt gut! Gucke ich mir später nochmal genauer an
@Christoph, was ist denn nötig um für ein Shooting Geld nehmen zu dürfen?
Ergebnis 1 bis 10 von 2012
Hybrid-Darstellung
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04.01.2013, 15:46 #1aka XBU Ch4iiNsaW Profi Gamer
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04.01.2013, 16:19 #2Erfahrenes Mitglied XBU Legende
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Willkommen bei den coolen, Alfa.
Warum kauf ihr euch alle Canon? Ich dachte ihr wollt gute Bilder haben? HAHAHAHA :-)
Heute kam mein 105 Makro, hab mi gern is des ein Gerät.Geändert von XBU Razor (04.01.2013 um 16:22 Uhr)
Homer: “Ich weiß nicht…2 Dollar? Und es kann nur Materie teleportieren?"
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04.01.2013, 16:30 #3aka L0k1 GER Daddel König
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Fresse!

@ Alfa - richtig tolle Bilder für den Einstieg!
@ Säge - Jemanden, der das Geld dafür bezahlt!
Man muss halt realistische Preise verlangen und immer im Hinterkopf haben, dass wir Hobbyknipser ohne Ausbildung sind.
Wenn dein Preis entsprechend günstig (im Vergleich zu den Studiofritzen) ist, du aber eine ähnliche oder vielleicht sogar bessere Qualität lieferst - weil's dir, im Vergleich zu vielen Studionasen, Spaß machgt - spricht sich das schnell rum und immer mehr Leute kommen zu Dir, anstatt in's Studio zu rennen.

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04.01.2013, 16:35 #4
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04.01.2013, 16:39 #5aka L0k1 GER Daddel König
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Das Ganze fällt unter die Kleinunternehmerregelung, §19 UStG, die eben vereinfacht gesagt besagt, du kannst bis 17.500€ einnehmen ohne dass dir das Finanzamt was abzweigt (wenn du das geltend machst
)
Ich würde aber dennoch eine Liste o.ä. führen in der du deine Einnahmen auflistest
Edit:
Vorraussetzung um zu 0 rauszugehen, ist aber dass du generell keine Steuererklärung machst - ergo du generell nix angeben musst.Geändert von XBU TenZeroNine (04.01.2013 um 16:41 Uhr)

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04.01.2013, 16:41 #6aka XBU Ch4iiNsaW Profi Gamer
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So einfach ist das? Haha, na dann. Danke für die Info

Leinwand + neue Stative werden wohl wieder weggeschickt. Teste sie morgen mal mit nem Kumpel aber alleine aufbauen ist da nicht drin.
Das Lämpchen ist vom ersten eindruck echt spitze! Freue mich auf die Tests
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04.01.2013, 16:42 #7Erfahrenes Mitglied XBU Legende
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@Franz
Klasse Bild der Frauenkirche bei FB. Mit eines deiner Top 3 in meinen Augen. Zur Perfektion hätten die Menschen noch raus gehört.
Homer: “Ich weiß nicht…2 Dollar? Und es kann nur Materie teleportieren?"
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04.01.2013, 16:43 #8aka L0k1 GER Daddel König
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Danke - ich werd' sie mal in die Gallerie werfen - vielleicht mag's ja noch jemand

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04.01.2013, 17:16 #9aka XBU Ch4iiNsaW Profi Gamer
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Habe auch schon länger kein Bild hochgeladen. Kommt aber auch davon, dass ich meine Kamera erstmal kennen lernen will. Bin nur am rumspielen und probiere die verschiedensten Sachen aus. Aber wird langsam. Der Umstieg hat sich voll gelohnt
XBU BautzeGears Fanatiker
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04.01.2013, 20:36 #10Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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Naja, ganz so einfach, wie es der Franz sagt, ist das dann doch nicht. Hab mich ja direkt beim Finanzamt und der Stadt erkundigt. Es gibt nämlich einen kleinen aber feinen Unterschied und der ist, was du tatsächlich machen willst. Willst du nur im Internet hier und da n Bild verkaufen? Oder, so wie ich es machen will, auf Feierlichkeiten, Hochzeiten schießen?
Ich zitiere mal kurzDa ist aber nichts dabei. gehst zur Stadt, füllst vor ort nen kurzen Fragebogen aus, zahlst 20€ und schon geht alles seinen Weg. Dann kommt vom FA und von der HWK je ein Brief zum ausfüllen und dann ist in der Regel schon mal Ruhe. 50€ kostet nochmal die Eintragung bei der HWK und man bekommt nen AusweisAnerkannte Künstler (erfolgt durch das Finanzamt) und Stockfotografen fallen unter Freiberufler. Betreiber und Vermieter von Fotostudios, Auftragsfotografen oder Hochzeitsfotografen fallen in die Rubrik “Gewerbetreibender” und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
. Die beiträge bei der IHK kann man die ersten Jahre umgehen. Im ersten jahr als neues und erstes Gewerbe sowieso und danach gibt´s dann Einkommengrenzen.
Dann gibt es die vom Franz erwähnte Kleinunternehmerregelung, mit der man von der MwSt befreit wird, wenn man im laufenden jahr nicht mehr als 17.500€ und im darauffolgenden Jahr nicht mehr als 50.000€ einnimmt. Da dies eigentlich nicht der Fall sein sollte, muss man sich schon mal um die Voranmeldung der MwSt keine Sorgen machen. Man kann dann natürlich auch keine MwSt auf der rechnung ausweisen und auch kein Equpiment beim Steuerausgleich absetzen.
Ich mustte es machen, da ich wie schon erwähnt, Hochzeiten fotogarfieren will.
Edit: Sorry für Tippfehler, aber ich komm mit der neuen Tastatur einfach ich klar...keine Chance!Geändert von Black Jack (04.01.2013 um 20:38 Uhr)



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