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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Black Jack
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    Naja, ganz so einfach, wie es der Franz sagt, ist das dann doch nicht. Hab mich ja direkt beim Finanzamt und der Stadt erkundigt. Es gibt nämlich einen kleinen aber feinen Unterschied und der ist, was du tatsächlich machen willst. Willst du nur im Internet hier und da n Bild verkaufen? Oder, so wie ich es machen will, auf Feierlichkeiten, Hochzeiten schießen?

    Ich zitiere mal kurz
    Anerkannte Künstler (erfolgt durch das Finanzamt) und Stockfotografen fallen unter Freiberufler. Betreiber und Vermieter von Fotostudios, Auftragsfotografen oder Hochzeitsfotografen fallen in die Rubrik “Gewerbetreibender” und müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
    Da ist aber nichts dabei. gehst zur Stadt, füllst vor ort nen kurzen Fragebogen aus, zahlst 20€ und schon geht alles seinen Weg. Dann kommt vom FA und von der HWK je ein Brief zum ausfüllen und dann ist in der Regel schon mal Ruhe. 50€ kostet nochmal die Eintragung bei der HWK und man bekommt nen Ausweis . Die beiträge bei der IHK kann man die ersten Jahre umgehen. Im ersten jahr als neues und erstes Gewerbe sowieso und danach gibt´s dann Einkommengrenzen.

    Dann gibt es die vom Franz erwähnte Kleinunternehmerregelung, mit der man von der MwSt befreit wird, wenn man im laufenden jahr nicht mehr als 17.500€ und im darauffolgenden Jahr nicht mehr als 50.000€ einnimmt. Da dies eigentlich nicht der Fall sein sollte, muss man sich schon mal um die Voranmeldung der MwSt keine Sorgen machen. Man kann dann natürlich auch keine MwSt auf der rechnung ausweisen und auch kein Equpiment beim Steuerausgleich absetzen.

    Ich mustte es machen, da ich wie schon erwähnt, Hochzeiten fotogarfieren will.

    Edit: Sorry für Tippfehler, aber ich komm mit der neuen Tastatur einfach ich klar...keine Chance!
    Geändert von Black Jack (04.01.2013 um 21:38 Uhr)

  2. #2
    aka L0k1 GER Daddel König Avatar von XBU TenZeroNine
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    Heißt aber dann bei uns Umsatzsteuer, nicht Mehrwertsteuer
    Ist freilich noch ein bissl ausführlicher, deswegen schrieb ich ja "vereinfacht gesagt" - den Inhalt & die Bedeutung des Paragraphen kann sich ja jeder selbst erschließen.

    Mit der Geschichte hab ich nochmal explizit seit der Knipserei für die Tageszeitung zu tun.(mehr als Knipserei ist das ja nicht - die wollen [und bezahlen] auch keine kreativen Sachen)

    In dem Vertrag musst ich ja auch meine Steuer-Nr. angeben und eben ob ich den §19 UStG für mich geltend mache oder nicht.
    Gewerbeanmeldung kann ich mir sparen - wollen sie bei uns irgendwie (noch) nicht.

    Die ganze Sache von wegen Gewerbeanmeldung hatte ich aber auch damals schonmal als ich noch mit meinen Bands durch die Gegend geeiert bin, da ging's auch schon darum und unser Gewerbeantrag wurde kopfschüttelnd verweigert...
    Kann ich ja eigentlich froh drüber sein - aber bei den Bayern geht's eh immer a weng anders zu *g*
    Geändert von XBU TenZeroNine (04.01.2013 um 22:21 Uhr)

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Black Jack
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    Ja, stimmt, USt ...wobei USt nur der Hauptbegriff für Vorsteuer und MwST ist. Und da ich keine Vorsteuer bezahle, ist es theoretisch doch wieder MwSt....oder so ähnlich ! Egal.

    Ja, anscheinend ist das hier wirklich anders. Der Typ im Gewerbeamt meinte sogar, dass ich "eiegntlich" auch für den Online-Verkauf eine Gewerbeanmeldung brauche, was natürlich Quatsch ist. Er wusset es am Ende dann aber auch nicht sicher. Hab ne Woche auf ne Antwort gewartet, ob ich überhaupt was anmelden muss^^. Feife!

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