Dir steht als Nutzer nicht frei, in das Gerät einzugreifen! Und dazu gehören nunmal der Eingriff ins Service Menü, genauso wenig wie man den TV öffnen darf.. Nicht umsonst ist das Menü mit einer Tasten Kombi gesichert!
Ergebnis 1 bis 10 von 18
Hybrid-Darstellung
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16.03.2007, 18:52 #1
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17.03.2007, 10:59 #2
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Hi,
Zitat von Hotsauce
Ändern einer störenden Bildfunktion via Service-Menü nicht mit dem
Öffnen des Gerätes gleich. Mir ist auch noch kein Fall bekannt, wo Samsung
wegen dem Ändern der "Dynamic Dimming" Funktion den Garantieanspruch
versagt hat. Zumal wie Du ja selber geschrieben hast, diese Funktion
eigentlich ins normale OSD-Menü gehört und der Anwender ja quasi
genötigt wird, eine solche "Basisoption" im Service-Menü zu ändern.
Außerdem kann man in einem Garantiefall diese Option ja wieder
zurücksetzen. Geht das nicht mehr, weil das Gerät ganz abgeraucht ist,
dann dürfte wohl auch keinem mehr die Einstellung von "Dynamic Dimming"
interessieren.
Aber wie gesagt, das muß jeder selbt einschätzen.
Gruß Superjanni