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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Superjanni
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    Hi,

    Zitat Zitat von Hotsauce
    Dann halte im Hifi-Forum nach meinem Namen Ausschau, dann weißt du wer ich bin! Bin da kein Noob..
    danke gleichfalls. Ich poste auch gelegentlich dort (Jannitv) .

    Zitat Zitat von Hotsauce
    Ist dir denn geläufig das du durchs Service Menü offiziell gesehen deine Garantieansprüche verlierst! Meinst du, es ist nicht besser wenn man das ganez bei einem Gerät ohne viel Aufwand im Menü wie beim LG austellen kann?
    Das mit dem Garantieanspruch verlieren ist relativ unklar.

    1. Mir als Nutzer steht es frei, an meinem Gerät diverse Einstellungen
    via Fernbedienung einzugeben. Wenn der Hersteller dies nicht zusätzlich
    absichert (extra Diagnose- und Serviceport, Kennworteingabe etc.),
    damit kein Anwender daran rummfummelt, dann ist dies kein Grund die
    Garantie zu beschneiden.
    2. Mir muß Samsung im Garantiefall erst einmal nachweisen, das ICH
    irgendwelche NICHT ZUGELASSENE Funktionen genutzt habe.
    3. Ich habe im Handbuch KEINEN Punkt finden können, der einen
    solchen Garantieverlust beschreibt. Was im WEB, in der Zeitung
    oder auf dem Mond steht, ist unerheblich (Verbraucherschutzgesetz).

    Ich gebe Dir in dem Punkt sicher Recht, daß solche Optionen sicher
    besser im OSD-Menü untergebracht wären. Aber besser per Service-Menü
    als gar nicht.

    Zitat Zitat von Hotsauce
    Eine Dolby Sourround Analge, weißt du wovon du redest? Wenn dann bitte nur Surround, Dolby Surround ist schon lange ausgelaufen..
    O.K. Wollte nur mitteilen, das es etwas externes für die Soundausgabe
    sein sollte, da der LCD-Sound einem nicht gerade vom Hocker haut.
    Ich persönlich nutze eine (ältere) Dolby-Sourround Anlage, die für
    meine Ansprüche völlig ausreicht.

    Zitat Zitat von Hotsauce
    Außerdem haben beide Geräte interne Boxen, die sind bei beiden nicht zum aufstellen dabei! Das beim R71/72 sind einfach nur versteckte LS, die sich in der Resonanz nicht ganz so entfalten könne!
    Yup, der S71B hat seitlich am LCD angeordnete Boxen, die nach
    vorne abstrahlen und der R71/72 besitzt intern versteckt Boxen.
    Dementsprechend ist das zugegeben mäßige Klangbild des S71B
    für meine Begriffe besser als beim R71/72B.

    Gruß Superjanni

  2. #2
    Mitglied Gelegenheitsgamer Avatar von Hotsauce
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    Dir steht als Nutzer nicht frei, in das Gerät einzugreifen! Und dazu gehören nunmal der Eingriff ins Service Menü, genauso wenig wie man den TV öffnen darf.. Nicht umsonst ist das Menü mit einer Tasten Kombi gesichert!

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von Superjanni
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    Hi,

    Zitat Zitat von Hotsauce
    Dir steht als Nutzer nicht frei, in das Gerät einzugreifen! Und dazu gehören nunmal der Eingriff ins Service Menü, genauso wenig wie man den TV öffnen darf.. Nicht umsonst ist das Menü mit einer Tasten Kombi gesichert!
    ja das muß letztendlich jeder selber wissen. Ich persölich setzte das
    Ändern einer störenden Bildfunktion via Service-Menü nicht mit dem
    Öffnen des Gerätes gleich. Mir ist auch noch kein Fall bekannt, wo Samsung
    wegen dem Ändern der "Dynamic Dimming" Funktion den Garantieanspruch
    versagt hat. Zumal wie Du ja selber geschrieben hast, diese Funktion
    eigentlich ins normale OSD-Menü gehört und der Anwender ja quasi
    genötigt wird, eine solche "Basisoption" im Service-Menü zu ändern.
    Außerdem kann man in einem Garantiefall diese Option ja wieder
    zurücksetzen. Geht das nicht mehr, weil das Gerät ganz abgeraucht ist,
    dann dürfte wohl auch keinem mehr die Einstellung von "Dynamic Dimming"
    interessieren.
    Aber wie gesagt, das muß jeder selbt einschätzen.

    Gruß Superjanni

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