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Thema: Garantiefall

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  1. #8
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Meine oberen Angaben beziehen sich nur an kulante Märkte denn meiner ist wohl ein richtiger A........

    Hab nun meinen Anwalt gefragt und er sagt laut BGB muss ich 2 mal eine Nacherfüllung über mich ergehen lassen. Dies wurde 2 mal gemacht und das Problem besteht weiterhin. Nun darf ich entscheiden Austausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Bin zum P.Markt gefahren und wurde sehr unfreundlich von einem Service Mitarbeiter abgeschmettert. Nein laut Ihren AGBs ist dies 3 mal zu machen und ich habe auf nichts Recht.

    Also meinen Anwalt angerufen und die AGBs durchgesehen. In denn AGBs steht 2 Nachbesserungen danach gilt es als fehlgeschlagen und ich kann zurückterten oder einen Austausch anfordern, bestätigung vom Anwalt.

    Also beim P.Markt angerufen und nochmals unfreundlich abgeschmettert worden ich berief mich auf meine Rechte und er hat irgendetwas unverständliches gesagt und aufgelegt.

    Das ist ja wohl die Granate.... hab nen Puls von 120 und Bluthochdruck..... Werd ich die jetzt verklagen müssen oder gibts ne Möglichkeit das diese Leute einlenken. Briefe samt Frist fliegen an die geschäftsleitung. verbraucherzentrale einschlaten ?


    Hoffe jedoch nicht das ich sie verklagen muss, das dauert ewig......ich rate echt jeden ab in diesem Laden zu kaufen.

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