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Thema: Garantiefall

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von flowbox
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    Zitat Zitat von robert60 Beitrag anzeigen
    hast Du keine erweiterte Garantie schaust Du halt in die Röhre.

    Im wahrsten sinne, des wortes.
    Ausser du hast noch irgendwo nen LCD rumliegen


  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Naja falsch,

    ich habe eine Erweiterte Grantie von 20 Flocken je Quartal. Falsch ich habe 2 Jahre Gewährleistung( Garantie ist wieder was anderes) und kann ein einschicken verweigern, muss nur nach 6 Monaten beweisen das es beim Kauf dieses Problem gab.

    Ja das gab es und nun würde ich gern Wissen ob zeugen und 3 Forums Beiträge in 3 verschiedenen Foren vom 17 August und 18 August reichen, als Beweis ?

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    das solltes du anwälte fragen...!!!

    gibt extra foren dafür... hier bekommst du dazu nur gefährliches halbwissen...^^
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    "Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig."
    -Albert Einstein

  4. #4
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Bjoern
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    Hey hab ma ne Frage kein Plan obs hier reinpasst
    Mein Vater hat so ne kaffemaschiene wo den kaffe selbst mahlt usw kp wie man die großen dinger nennt ... und die is kaputt gegangen, wurde eingeschickt und die meinten "Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre bzw. 5000 Tassen" Nun frag ich mich wie die das feststellen wollen wie viele tassen man schon hatte ich meine 5000 Tassen is schon sehr viel und die ham geschrieben das festgestellt wurde, dass schon über 8000 tassen gemacht wurden o0
    Jetzt verlangen sie 132€ o0

  5. #5
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Schlüppies :3 |24/7|
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    angeblich wird der verschleiß der teile gemessen und dann hochgerechnet... neuere maschienen haben bestimmt auch chips drin, die mitzählen...

    im endeffek wirst du bestimmt eh beschissen...
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  6. #6
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Bjoern
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    Ja denk ich mir auch, naja ich meine 8000 tassen find ich schon ziemlich krass, vorallem auch die garantie daran zu setzen entweder 3 jahre oder 5000 tassen, es gibt nun mal leute die trinken in 3 jahrn weit mehr als 5000 und manche kommen vlld nich ma auf 1000 also danach zu gehen find ich ne frechheit eigentlich

  7. #7
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Gamertag: Neboolah

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    Wie lange habt Ihr die Maschine schon ?

  8. #8
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von robert60
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Ja das gab es und nun würde ich gern Wissen ob zeugen und 3 Forums Beiträge in 3 verschiedenen Foren vom 17 August und 18 August reichen, als Beweis ?


    Was willst Du da beweisen - Fakt ist dass dein Gerät eingeschickt werden muss oder der Kundendienst nach Hause kommt.

    Ein neues Gerät gibt es garantiert nicht, ausser es ist ein Totalschaden und derjenige der den Fehler begutachtet hält das für erforderlich, das geschieht aber bestimmt nicht zwischen Tür und Angel im MediaMarkt.

    Wenn man beim MediaMarkt nach den 14 Tagen kommt ist es eben so. Nur innerhalb dieser 14 Tage habe ich persönlich den sofortigen Austausch gegen ein neues Gerät zwei mal erlebt.

  9. #9
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Nebulah
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    Zitat Zitat von robert60 Beitrag anzeigen
    Was willst Du da beweisen - Fakt ist dass dein Gerät eingeschickt werden muss oder der Kundendienst nach Hause kommt.

    Ein neues Gerät gibt es garantiert nicht, ausser es ist ein Totalschaden und derjenige der den Fehler begutachtet hält das für erforderlich, das geschieht aber bestimmt nicht zwischen Tür und Angel im MediaMarkt.

    Wenn man beim MediaMarkt nach den 14 Tagen kommt ist es eben so. Nur innerhalb dieser 14 Tage habe ich persönlich den sofortigen Austausch gegen ein neues Gerät zwei mal erlebt.
    Sag mal willst du mich nicht verstehen ? Hier mal nen Auszug.

    Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

    Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

    Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.

  10. #10
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie Avatar von robert60
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    Zitat Zitat von Nebulah Beitrag anzeigen
    Also ich sehe es nicht ein 6 Wochen zu warten. Also müssen sie mir das teil austauschen oder ein gleichwertiges geben. Leider sind 6 Monate rum aber ich habe Beweise, das das Problem schon beim Kauf bestand. Ob diese jetzt Fruchten frag ich bei nem Rechtsforum.

    Du must jedem Kundendienst die Gelegenheit geben zur Reparatur, da könnte ja jeder kommen und sofort ein neues Gerät verlangen.

    Deine Beweise werden erst mal niemanden interessieren - Du kannst natürlich einen Anwalt nehmen, ich glaube dass dauert aber länger als eventuell bis zu 6 Wochen für die Reparatur.

    Grau ist alle Theorie - das gilt auch hier für den Fall - Recht haben und Recht bekommen sind verschieden in Theorie und Praxis.

    Gängige Praxis ist dass dein Gerät zur Reparatur geht oder der Kundendienst nach Hause kommt, alles andere ist deiner Fantasie überlassen.

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