zu1:
jop würde ich sagen da hier eine reperatur (wenn auch vorort) durch geführt bzw. versucht wurde
zu2:
ich glaube nicht, da der Verkäufer auch seine rechte hat und wenn eine reperatur vom hersteller billiger ist wie ein neu gerät kann er dieses einschicken, da zieht man halt den kürzeren
zu3:
screens mit datum am besten + zeugen am besten schriftlichen niederlegen mit datum etc.
Ergebnis 1 bis 10 von 35
Thema: Garantiefall
Hybrid-Darstellung
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22.06.2009, 08:07 #1Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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challenge completed: Battlefield:Bad Company 2, Rank 50 unter 250h :]
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22.06.2009, 11:13 #2Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Nur für andere Leute wenn sie ähnliche Probleme haben. Wenn ich denn innerhalb der ersten 6 Monate hin bringe, dann entscheide ich was passiert. Das selbe nach denn 6 Monaten, ich entscheide ob Austausch oder Einschicken.
Der Verkäufer hat hier auch Rechte so z.B. wenn er das Gerät nicht tauschen kann oder ein Einschicken viel viel zu kostenintensiv wäre etc.
Sollte er aber ein Umtausch verweigern und drauf bestehen denn einzuschicken könnte es im extremfall sein, das ich mir woanders nen neuen Kaufe und er mir diesen Bezahlen muss. Da gibts aber auch Sondernregeln aber wir gehen immer vom Fall aus, Fernseh seit Anfang an kaputt oder probleme da und es wurde nix manipuliert oder sonst wie beschädigt.
Übrigens sind wir Käufer im Recht wenn wir ein Ersatzgerät fordern sollten z.B. wenn der TV über ner Woche weg ist beim einschicken.
Naja soviel konnte ich in Erfahrung bringen.
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04.07.2009, 16:33 #3Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Meine oberen Angaben beziehen sich nur an kulante Märkte denn meiner ist wohl ein richtiger A........
Hab nun meinen Anwalt gefragt und er sagt laut BGB muss ich 2 mal eine Nacherfüllung über mich ergehen lassen. Dies wurde 2 mal gemacht und das Problem besteht weiterhin. Nun darf ich entscheiden Austausch oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Bin zum P.Markt gefahren und wurde sehr unfreundlich von einem Service Mitarbeiter abgeschmettert. Nein laut Ihren AGBs ist dies 3 mal zu machen und ich habe auf nichts Recht.
Also meinen Anwalt angerufen und die AGBs durchgesehen. In denn AGBs steht 2 Nachbesserungen danach gilt es als fehlgeschlagen und ich kann zurückterten oder einen Austausch anfordern, bestätigung vom Anwalt.
Also beim P.Markt angerufen und nochmals unfreundlich abgeschmettert worden ich berief mich auf meine Rechte und er hat irgendetwas unverständliches gesagt und aufgelegt.
Das ist ja wohl die Granate.... hab nen Puls von 120 und Bluthochdruck..... Werd ich die jetzt verklagen müssen oder gibts ne Möglichkeit das diese Leute einlenken. Briefe samt Frist fliegen an die geschäftsleitung. verbraucherzentrale einschlaten ?
Hoffe jedoch nicht das ich sie verklagen muss, das dauert ewig......ich rate echt jeden ab in diesem Laden zu kaufen.
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04.07.2009, 23:17 #4Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Ich denke du redest vom Pro M. xD so mal den Namen nicht ausgeschrieben hehe

Also entweder du gehst direkt vor Ort und willst mit dem Leiter da sprechen oder (jetzt kommt die Variante die ich noch als Telekommitarbeiter gelernt hab
) du rufst so oft bei der Hotline an und hoffst das du einen guten Mitarbeiter erwischst... das hat bisher sehr gut funktioniert..
Wenn du nochmal zu dem Laden hinfährst, mach ruhig richtig auf dich aufmerksam.. natürlich immer freundlich bleiben aber bestimmend.. und sollen es ruhig andere Leute mitbekommen.. wenn ich in einen Laden gehe und höre schon am Anfang wie sich jemand über Garantie / Service beschwert überleg ich es mir drei mal ob ich da kaufe..
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05.07.2009, 07:20 #5Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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Das ist es was ich schon vorher gemeint habe - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Anwälte können so viel "schwätzen" wie sie wollen, wenn der Markt sich erst mal stur stellt passiert gar nichts.
Da wirst Du wohl klagen müssen mit ungewissem Ausgang - vor Gericht bekommt man nicht "Recht" sondern nur ein "Urteil".
Der bessere Weg ist immer mit List und Freundlichkeit die Probleme zu lösen, wenn die auf Stur schalten hast Du ja nichts davon.
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05.07.2009, 10:20 #6Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Mal sehen werde einfach mal ne Frist setzen und ein Schreiben des Anwalts aufsetzen lassen. Auch mal die Geschäftsführung anrufen denn das verhalten des Mitarbeiters dort war die grösste Frechheit die ich jemals erlebt habe. Klingt zwar recht doof aber am liebsten hätte ich dem eine geknallt....kein Wunder läuft der laden so schlecht.
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07.07.2009, 18:10 #7Erfahrenes Mitglied Gaming Gott
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Problem scheint gelöst ^^
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08.07.2009, 07:02 #8




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