zu1:
jop würde ich sagen da hier eine reperatur (wenn auch vorort) durch geführt bzw. versucht wurde
zu2:
ich glaube nicht, da der Verkäufer auch seine rechte hat und wenn eine reperatur vom hersteller billiger ist wie ein neu gerät kann er dieses einschicken, da zieht man halt den kürzeren
zu3:
screens mit datum am besten + zeugen am besten schriftlichen niederlegen mit datum etc.
Ergebnis 1 bis 10 von 35
Thema: Garantiefall
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22.06.2009, 08:07 #6Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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