Hallo!
Ich hatte gestern solch ein tolles Erlebnis, dass ich gerade ernsthaft überlege, mir Pfefferspray zu kaufen! Hat von euch jemand Erfahrungen damit sammeln können und wie sieht das von der rechtlichen Seite her aus? pfefferspray.com
Ergebnis 1 bis 10 von 31
Thema: Pfefferspray
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11.10.2013, 20:04 #1
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Pfefferspray
Geändert von Flori1 (15.10.2013 um 19:39 Uhr)
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11.10.2013, 21:43 #2
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Was hast du denn Übles erlebt? Aber mit dem Zeug kenne ich mich nicht aus und die Frage ist, ob sowas nach hinten losgehen kann.
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12.10.2013, 09:40 #3
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Bei Wikipedia steht:
Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Dies ist bedingt durch eine fehlende Zulassung nach dem Arzneimittelrecht, welches Tierversuche voraussetzen würde. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.Geändert von XBU Buttercup (12.10.2013 um 09:42 Uhr)
Roses are red, Violets are blue, Unexpected '{' on line 32
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12.10.2013, 13:57 #4
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Ich dachte Pfefferspray sei in Deutschland verboten?
"Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!"
(-Kristian Wilson, Nintendo Inc., 1989)
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12.10.2013, 15:38 #5
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Anscheinend nicht. ^^
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12.10.2013, 16:20 #6
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Der Wikipedia-Artikel beschreibt die Lage eigentlich ganz genau und auch richtig in wenigen Absätzen. Ergänzend dazu sollte man den Begriff Notwehr natürlich auch kennen und im Ernstfall auch richtig einschätzen....
Zu Spaßen ist mit den Sprays nicht. Hab selbst immer eins im Auto und hatte früher auch öfter eins dabei, je nachdem wo wie und mit wem ich weg war, jetzt aber eher selten. Einmal anwenden müssen, Sinn und Zweck erfüllt.
Bisher nur eine etwas leidige Verkehrskontrolle gehabt wo das Spray im Handschuhfach dann für eine noch längere Kontrolle und Diskussion gesorgt hat...
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12.10.2013, 16:46 #7
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So was bräuchte ich eigentlich auch. Bei meiner großen Klappe wundert es mich, dass mich noch niemand niedergestochen hat. xD
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12.10.2013, 21:16 #8
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12.10.2013, 21:26 #9
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13.10.2013, 12:30 #10
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ich hatte früher immer eins auf dem Dorf, nachdem ich hier in Hamburg nachts überfallen wurde trage ich nun wieder eins mit mir rum.
Du darfst es, wie Valle sagt, zur Notwehr einsetzen. Das beste das das Spray macht, ist dir ein sicheres Gefühl geben. Für die absolute Notsituation ist das gut, sicher besser als irgendwas anders mit dir zu tragen. Bei Kontrollen kannst du dich auch mit der Geschichte erklären und auf den fall einer Notwehr ansprechen.
Zu nutzen ist das aber wirklich nur im Ernstfall, hab mal was abbekommen, nicht witzig.