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Thema: Pfefferspray

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  1. #1
    Mitglied Gelegenheitsgamer
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    Standard Pfefferspray

    Hallo!

    Ich hatte gestern solch ein tolles Erlebnis, dass ich gerade ernsthaft überlege, mir Pfefferspray zu kaufen! Hat von euch jemand Erfahrungen damit sammeln können und wie sieht das von der rechtlichen Seite her aus? pfefferspray.com
    Geändert von Flori1 (15.10.2013 um 19:39 Uhr)

  2. #2
    Erfahrenes Mitglied Profi Gamer Avatar von Hanniball
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    Was hast du denn Übles erlebt? Aber mit dem Zeug kenne ich mich nicht aus und die Frage ist, ob sowas nach hinten losgehen kann.

  3. #3
    XBoxUser.de - Team Gaming Gott Avatar von XBU Buttercup
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    Bei Wikipedia steht:

    Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Dies ist bedingt durch eine fehlende Zulassung nach dem Arzneimittelrecht, welches Tierversuche voraussetzen würde. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.
    Sprich, wirst angegeiffen, ist es Notwehr. Weiß nur nicht, ob man sich rechtfertigen muss, weshalb man ein Tierabwehrspray mitten in der Stadt mit sich herumträgt. Oder gibts bei euch Bären?
    Geändert von XBU Buttercup (12.10.2013 um 09:42 Uhr)
    Roses are red, Violets are blue, Unexpected '{' on line 32

  4. #4
    aka AoKiji00 Daddel König Avatar von XBU Blaffi
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    Ich dachte Pfefferspray sei in Deutschland verboten?
    "Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!"


    (-Kristian Wilson, Nintendo Inc., 1989)

  5. #5
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    Anscheinend nicht. ^^
    Roses are red, Violets are blue, Unexpected '{' on line 32

  6. #6
    Ex-XBU-Team XBU Legende Avatar von XBU Valle0204
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    Der Wikipedia-Artikel beschreibt die Lage eigentlich ganz genau und auch richtig in wenigen Absätzen. Ergänzend dazu sollte man den Begriff Notwehr natürlich auch kennen und im Ernstfall auch richtig einschätzen....

    Zu Spaßen ist mit den Sprays nicht. Hab selbst immer eins im Auto und hatte früher auch öfter eins dabei, je nachdem wo wie und mit wem ich weg war, jetzt aber eher selten. Einmal anwenden müssen, Sinn und Zweck erfüllt.
    Bisher nur eine etwas leidige Verkehrskontrolle gehabt wo das Spray im Handschuhfach dann für eine noch längere Kontrolle und Diskussion gesorgt hat...

  7. #7
    Neues Mitglied Newbie Avatar von Travus
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    Hab es mal im Stadion abbekommen und es tut auf jeden Fall das was es tun soll verdammt brennen! Man denkt man erblindet, nicht schön! Zur Notwehr also ne gute Sache...
    Jedem das Seine und alles für mich!

  8. #8
    Erfahrenes Mitglied Gaming Gott Avatar von Liutasil
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    Ich meine man darf Pfefferspray nur mit sich herum tragen, wenn darauf steht das es Tierabwehr Spray ist. Alles andere ist glaub ich nicht legal.

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