Bei Wikipedia steht:
Sprich, wirst angegeiffen, ist es Notwehr. Weiß nur nicht, ob man sich rechtfertigen muss, weshalb man ein Tierabwehrspray mitten in der Stadt mit sich herumträgt. Oder gibts bei euch Bären?Da die Reizstoffsprühgeräte in Deutschland nur als Abwehrmittel gegen Tiere verkauft werden dürfen, ist auf allen Abwehrsprays der Hinweis „Nur zur Tierabwehr“ aufgedruckt. Dies ist bedingt durch eine fehlende Zulassung nach dem Arzneimittelrecht, welches Tierversuche voraussetzen würde. Eine Anwendung gegenüber Menschen ist nur bei Vorliegen einer Notlage und einem rechtswidrigen Angriff als Notwehr erlaubt.![]()
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Thema: Pfefferspray
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12.10.2013, 09:40 #3
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Geändert von XBU Buttercup (12.10.2013 um 09:42 Uhr)
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