Sogesehen musst du eiglt nix zahlen. Wie Mastermind sagt, du hast Wiederufungsrecht und das kann auch in Form einer eMail sein. Und da du die eMail wie du sagtest vor den Versenden rausgeschickt hast, ist das dann die Schuld der Spielegrotte, wenn die ihre eMails nicht lesen. Ich würde einfach nicht zahlen und wenn es vorn Gericht gesehen sollte, dann würde ich aufs Wiederufungsrecht hinweisen, und nen Beweis deiner Email vors versenden und dir sollte nix passierenEher kriegt Marc noch kosten aufgebrummt wegen der unnötigen Gerichtssitzung
Ich würd da eiskalt bleiben und sein Gelaber ignorieren, er kann dir garnix.
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21.11.2009, 01:22 #11Erfahrenes Mitglied Daddel König
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. Also bin ich nun verpflichtet zu zahlen oder nicht? Blicke da nicht mehr durch. Wie gesagt:
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