Du meinst sicher die Wandelung, das gibt es mit der Schuldrechtsreform nicht mehr, stattedessen nur noch den Rücktritt. ich glaube (bin aber natürlich kein Rechtsanwalt, von daher...) du hast nur ein Rechts auf Nacherfüllung, einen Rücktritt gibt es nur bei Unmöglichkeit. (Privat Recht 1 Vorlesung)
Aber probierren würde ich das auf jeden Fall, habe ich mir ebenfalls vorgenommen, falls meine Box zum dritten mal den Geist augeben sollte, zumindest eine ganz neue wollte ich mir dann schon raushandeln.
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Thema: Anruf beim Microsoft Support
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22.05.2007, 22:08 #13
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