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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von Eismagier
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    Den Kaufvertrag hast du doch mit Otto geschlossen, und die haben ihn, inkl. zweijähriger Garantie, doch vollständig erfüllt, insofern ist ein Rücktritt (früher mal "Wandelung") völlig unrealistisch.

    Ich würde Dir empfehlen, bei Microsoft nachzufragen, ob sie Deine Xbox nicht doch nochmal reparieren oder austauschen.

  2. #2
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    also wies scheint werden sie nochmal drüber schauen. und wenn ich dann ein neugerät erhalten würde, hätte ich auch wieder 3 jahre garantie darauf? müsste ja eigentlich so laufen.

    dann wär ich auch bedient

  3. #3
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von Eismagier
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    Zitat Zitat von sahel35
    also wies scheint werden sie nochmal drüber schauen. und wenn ich dann ein neugerät erhalten würde, hätte ich auch wieder 3 jahre garantie darauf? müsste ja eigentlich so laufen.

    dann wär ich auch bedient
    Nein, die Garantie läuft immer ab Kaufdatum. Wenn das Gerät auf Garantie ausgetauscht wird, läuft die ursprüngliche Garantie weiter.

  4. #4
    TimmyT 1981
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    Allerdings kannst Du dann bei dem neuen Gerät sagen Du hättest keine Rechnung mehr, dann giltt das Herstellungsdatum ;-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von TimmyT 1981
    Allerdings kannst Du dann bei dem neuen Gerät sagen Du hättest keine Rechnung mehr, dann giltt das Herstellungsdatum ;-)
    Das wäre dann allerdings Betrug. Und so blöd werden die auch nicht sein, dass sie eine Ersatzkonsole rausschicken, ohne die Seriennummer zu registrieren.

  6. #6
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    MS hat mir mal den Support verweigert, weil die Konsole vom Vorbesitzer schon mal im xbox-live registriert war (KEIN BANN!). Komischerweise konnte ich mich mit der Konsole aber auch dort registrieren und die Logik von MS verstehe ich nicht so ganz. Die Garantie bezieht sich doch normalerweise auf das Gerät und nicht auf den Erstbesitzer.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Leergut
    Die Garantie bezieht sich doch normalerweise auf das Gerät und nicht auf den Erstbesitzer.
    Der Garantieanspruch besteht in Deutschland aber eigentlich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller

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