Ergebnis 1 bis 10 von 13

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #7
    Erfahrenes Mitglied Eingespielt Avatar von Gummybear
    Registriert seit
    24.02.2006
    Beiträge
    296
    Beigetretene Turniere
    0
    Turnier Siege
    0
    Marktplatzbewertung
    0

    Standard

    Zitat Zitat von pad
    Auf alle Fälle hat man 24 Monate Garantie, auf alle Elektro Geräte ( Tv´s, DVD Player, CD Player usw.) muss eine 24monatige Hersteller Garantie sein. Das heißt der Einzelhändler (MediaMarkt, Saturn usw.) muss das Teil auch zurück nehmen und sich dann darum kümmern.
    Deswegen halte ich es auch irgendwie für logisch, wenn ich meine kaputtene Xbox zu Media Markt bringe und die sich dann mit Microsoft in Verbindung setzen und mir eine neue besorgen.
    Wobei es auch kein Prob ist das selbst mit Microsoft zuvereinbaren.
    FALSCH! Oh Mann, das nervt mich immer wieder. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, Microsoft haette auch nur ein Jahr (wie z.B. Kodak) oder auch gar kein Jahr geben muessen.

    Laut EU Recht hat man 24 Monate Gewaehrleistung, welche man bei seinem Haendler bekommt - nicht (!) beim Hersteller. Gewaehrleistung heisst hier, dass ein Fehler, der innerhalb der ersten 6 Monate festgestellt wird, auch im 2. Jahr der Gewaehrleistung kostenfrei repariert wird - Kosten werden vom Haendler getragen.

    Faellt natuerlich haeufig durch die 24monatige Herstellergarantie weg, aber es ist sehr wichtig darauf zu achten, Leute.

    mal ein Auszug aus einer Herstellerstellungnahme:

    Das deutsche Recht sieht vor, dass der Verkäufer oder Hersteller eines Produktes, das innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf Mängel aufweist, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, für die Reparatur oder den Austausch des Produktes verantwortlich ist. Wenn der Mangel sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf zeigt, wird zugunsten von Verbrauchern gesetzlich vermutet, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war und der Verkäufer oder Hersteller ist zur Reparatur oder zum Austausch verpflichtet. Wenn der Mangel sich später als 6 Monate nach diesem Zeitpunkt zeigt, liegt es in der Verantwortung des Verbrauchers zu beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •