Ja, was meinst du denn, was es Jugendliche auf XBL können?? Das ist doch genau das! Auf XBL sind nicht nur Ü18, sondern auch Jugendliche. Und das SPiel wird beworben, weil du eine Demo downloadest (Werbung) und du kannst es kaufen!
Das ist genau das!
Ich hoffe, du hast dich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Das hatte ich weiß Gott nicht vor. Mein Post war doch was "grob"
Und bei dem Satz hier aufpassen:
Das ist ein Zusatz zu dem Gesetz. Das heißt, das es auch nicht "unter der Ladentheke", also die "außerhalb von Geschäftsräumen [...] , die Kunden nicht zu betreten pflegen".* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Im geschäft selber darf es eh nicht verkauft werden.
Les einfach mal den Artikel:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
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14.03.2007, 22:22 #14
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