Unverschämtheit sowas. Der Ami Marktplatz is vollgestopft und unsrer so leer. wir sind so im nachteil wnen man sich den ami marktplatz ansieht. und jetz kommt nich mal tmnt obwohls sicherlich noch viele fans der reihe gibt. hatte nt auf super nintendo und habs heute angezockt auf der xbox. genial gemacht. super umgesetzt finde ich. hatte das gefühl wie früher ^^ !aber trotzdem entweder die meisten sachen kommen zu uns nicht oder zu spät. find das so sch****. microsoft soll da mal mehr rein investieren. müsste man mal so ne sammelbeschwerde machen und so viele leute wie möglich zusammeholebn /=. dann sinds so 400 Leute oder so. dann könnten wir da mal der sachen nachgehn
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MFG GestirnLive2
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Hybrid-Darstellung
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14.03.2007, 17:17 #1Neues Mitglied Newbie
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14.03.2007, 17:31 #2Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Könnte man nicht die Demo per US-Fake-Account (Silver) laden, sich mit seinem deutschen Account anmelden und dann das Spiel mit deutschen MS-Points freischalten?
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14.03.2007, 17:59 #3Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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@Hejuvel:
Es liegt keine USK-Einstufung vor! Das heißt nicht, dass die USK eine Einstufung abgelehnt hat! Hätte Sie das, dürfte das Spiel nicht öffentlich gemacht werden.da keine USK-Einstufung vorliegt
Aber Spiele, die noch keine USK-Einstufung haben, darf man auch veröffentlichen :S
Alles sehr komisch :S
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14.03.2007, 18:53 #4Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Hä?
Zitat von gman.php
Klar dürfte das Spiel veröffentlich werden. Es läuft dann aber Gefahr indiziert zu werden.
Von einem Verbot einer Veröffentlichung kann nicht die Rede sein.
Microsoft würde es dann halt gar nicht erst veröffentlichen, aber das ist halt deren Firmenpolitik.
Nö, eigentlich ist da nix komisch dran.
Zitat von gman.php
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14.03.2007, 19:44 #5Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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@oldzitterhand:
NEIN, das habe ich jetzt schon öfter gepostet und ich poste den link GERNE nochmal:
Hier das aktuelle JuschG zum Thema Indizierung und Kennzeichnung:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
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14.03.2007, 20:08 #6Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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ein arcade game verbieten ?
omg hallo das is doch ein arcade game wo solln das nich hinführn das is doch nich normal demnächst wird pokemon verboten weil man ja tiere auch in der realität gegeinander kämpfen lassen könnte.....
ahhh ein schildkrööööööötttteeeeeeee
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14.03.2007, 22:16 #7Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Zitat von gman.php
Ja und?
Das heißt ich darf das Spiel kaufen, wenn ich über 18 bin.Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
Das heißt nur, dass ich als Verkäufer das Spiel nicht auslegen darf, weil es dann Jugendliche sehen könnten. Verkaufen darf ich das Spiel aber dennoch.* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
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14.03.2007, 22:22 #8Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Ja, was meinst du denn, was es Jugendliche auf XBL können?? Das ist doch genau das! Auf XBL sind nicht nur Ü18, sondern auch Jugendliche. Und das SPiel wird beworben, weil du eine Demo downloadest (Werbung) und du kannst es kaufen!
Das ist genau das!
Ich hoffe, du hast dich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Das hatte ich weiß Gott nicht vor. Mein Post war doch was "grob"
Und bei dem Satz hier aufpassen:
Das ist ein Zusatz zu dem Gesetz. Das heißt, das es auch nicht "unter der Ladentheke", also die "außerhalb von Geschäftsräumen [...] , die Kunden nicht zu betreten pflegen".* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Im geschäft selber darf es eh nicht verkauft werden.
Les einfach mal den Artikel:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
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14.03.2007, 22:26 #9Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Ja, wenn Du Dich nur auf XBL beziehst, dann hast Du natürlich recht. Ich war allerdings der Meinung, das wir uns hier nicht nur auf XBL beziehen.
Zitat von gman.php
Keine Angst, habe mich nicht angegriffen gefühlt, da musste schon mit was anderem kommen.
Grüße
oldzitterhand
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15.03.2007, 21:01 #10she-hulkGast
Würde mich auch mal interessieren... Da muss es doch eine Möglichkeit geben, dass irgendwie hinzubekommen.
Zitat von oldzitterhand



aber trotzdem entweder die meisten sachen kommen zu uns nicht oder zu spät. find das so sch****. microsoft soll da mal mehr rein investieren. müsste man mal so ne sammelbeschwerde machen und so viele leute wie möglich zusammeholebn /=. dann sinds so 400 Leute oder so. dann könnten wir da mal der sachen nachgehn
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