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Baum-Darstellung

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  1. #13
    Erfahrenes Mitglied Daddel König Avatar von oldzitterhand
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    Standard

    Zitat Zitat von gman.php
    @oldzitterhand:
    NEIN, das habe ich jetzt schon öfter gepostet und ich poste den link GERNE nochmal:
    Hier das aktuelle JuschG zum Thema Indizierung und Kennzeichnung:
    http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html

    Ja und?

    Nicht gekennzeichnete Medien
    Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
    * einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
    Das heißt ich darf das Spiel kaufen, wenn ich über 18 bin.

    * nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
    Das heißt nur, dass ich als Verkäufer das Spiel nicht auslegen darf, weil es dann Jugendliche sehen könnten. Verkaufen darf ich das Spiel aber dennoch.

Berechtigungen

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