Zitat von gman.php
Ja und?
Das heißt ich darf das Spiel kaufen, wenn ich über 18 bin.Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
Das heißt nur, dass ich als Verkäufer das Spiel nicht auslegen darf, weil es dann Jugendliche sehen könnten. Verkaufen darf ich das Spiel aber dennoch.* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.![]()
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14.03.2007, 22:16 #13
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