@oldzitterhand:
NEIN, das habe ich jetzt schon öfter gepostet und ich poste den link GERNE nochmal:
Hier das aktuelle JuschG zum Thema Indizierung und Kennzeichnung:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
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14.03.2007, 18:44 #1Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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14.03.2007, 19:08 #2Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
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ein arcade game verbieten ?
omg hallo das is doch ein arcade game wo solln das nich hinführn das is doch nich normal demnächst wird pokemon verboten weil man ja tiere auch in der realität gegeinander kämpfen lassen könnte.....
ahhh ein schildkrööööööötttteeeeeeee
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14.03.2007, 21:16 #3Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Zitat von gman.php
Ja und?
Das heißt ich darf das Spiel kaufen, wenn ich über 18 bin.Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
Das heißt nur, dass ich als Verkäufer das Spiel nicht auslegen darf, weil es dann Jugendliche sehen könnten. Verkaufen darf ich das Spiel aber dennoch.* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
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14.03.2007, 21:22 #4Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Ja, was meinst du denn, was es Jugendliche auf XBL können?? Das ist doch genau das! Auf XBL sind nicht nur Ü18, sondern auch Jugendliche. Und das SPiel wird beworben, weil du eine Demo downloadest (Werbung) und du kannst es kaufen!
Das ist genau das!
Ich hoffe, du hast dich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Das hatte ich weiß Gott nicht vor. Mein Post war doch was "grob"
Und bei dem Satz hier aufpassen:
Das ist ein Zusatz zu dem Gesetz. Das heißt, das es auch nicht "unter der Ladentheke", also die "außerhalb von Geschäftsräumen [...] , die Kunden nicht zu betreten pflegen".* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Im geschäft selber darf es eh nicht verkauft werden.
Les einfach mal den Artikel:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
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14.03.2007, 21:26 #5Erfahrenes Mitglied Daddel König
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Ja, wenn Du Dich nur auf XBL beziehst, dann hast Du natürlich recht. Ich war allerdings der Meinung, das wir uns hier nicht nur auf XBL beziehen.
Zitat von gman.php
Keine Angst, habe mich nicht angegriffen gefühlt, da musste schon mit was anderem kommen.
Grüße
oldzitterhand
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14.03.2007, 21:39 #6Erfahrenes Mitglied Eingespielt
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Ja, ich meine das Turtles Arcade Game, das über XBL-Arcade zum Download steht (bzw bei uns korrekterweise: "stehen könnte"
).
Und weil es eben keine USK hat, darf es nicht angeboten werden. Es würde dann Jugendlichen verfügbar gemacht!
Gut gut, dann bin ich ja froh
Das Forum hier ist eines der Besten, die ich kenne und will mir ungern Feinde machen, vorallem nicht durch Missverständnisse ^^
Nebenher bin ich noch in einem Forum eines deutschen Wii-Portals unterwegs und da laufen schon komische Gestalten rum. Manche sind einfach Kinder und posten sinnlose Sachen und viele sind einfach schizophren :S



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