@oldzitterhand:
NEIN, das habe ich jetzt schon öfter gepostet und ich poste den link GERNE nochmal:
Hier das aktuelle JuschG zum Thema Indizierung und Kennzeichnung:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Ergebnis 11 bis 20 von 20
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14.03.2007, 19:44 #11
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14.03.2007, 20:08 #12
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ein arcade game verbieten ?
omg hallo das is doch ein arcade game wo solln das nich hinführn das is doch nich normal demnächst wird pokemon verboten weil man ja tiere auch in der realität gegeinander kämpfen lassen könnte.....
ahhh ein schildkrööööööötttteeeeeeee
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14.03.2007, 22:16 #13
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Zitat von gman.php
Ja und?
Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
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14.03.2007, 22:22 #14
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Ja, was meinst du denn, was es Jugendliche auf XBL können?? Das ist doch genau das! Auf XBL sind nicht nur Ü18, sondern auch Jugendliche. Und das SPiel wird beworben, weil du eine Demo downloadest (Werbung) und du kannst es kaufen!
Das ist genau das!
Ich hoffe, du hast dich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Das hatte ich weiß Gott nicht vor. Mein Post war doch was "grob"
Und bei dem Satz hier aufpassen:
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.
Im geschäft selber darf es eh nicht verkauft werden.
Les einfach mal den Artikel:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
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14.03.2007, 22:26 #15
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Zitat von gman.php
Keine Angst, habe mich nicht angegriffen gefühlt, da musste schon mit was anderem kommen.
Grüße
oldzitterhand
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14.03.2007, 22:39 #16
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Ja, ich meine das Turtles Arcade Game, das über XBL-Arcade zum Download steht (bzw bei uns korrekterweise: "stehen könnte"
).
Und weil es eben keine USK hat, darf es nicht angeboten werden. Es würde dann Jugendlichen verfügbar gemacht!
Gut gut, dann bin ich ja froh
Das Forum hier ist eines der Besten, die ich kenne und will mir ungern Feinde machen, vorallem nicht durch Missverständnisse ^^
Nebenher bin ich noch in einem Forum eines deutschen Wii-Portals unterwegs und da laufen schon komische Gestalten rum. Manche sind einfach Kinder und posten sinnlose Sachen und viele sind einfach schizophren :S
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15.03.2007, 21:01 #17she-hulkGast
Zitat von oldzitterhand
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15.03.2007, 21:40 #18
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Ladet ein paar Punkte auf einen nicht deutschen Account und saugt auch das Game doch einfach
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16.03.2007, 11:32 #19
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Zitat von she-hulk
Die Demo kannst Du mit dem deutschen Account spielen, wenn man dann aber das Spiel freischalten will, kommt nur eine kryptische Fehlermeldung und man soll es später nochmal versuchen.
Ich glaube der Marktplatz checkt, dass keine Jugendfreigabe vorliegt und verhindert so das freischalten mit einem deutschen Account.
*edit*
Nachdem ich die Demo gezockt habe, interessiert mich die Vollversion sowieso nicht mehr.
Bei dem Titel handelt es sich um ein 2D Beat'em up in der Art von Final Fight (nur leider nicht so gut). Es gibt nur eine Angriffstaste und die Steuerung ist schwamming... rest in peace Turtles.
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16.03.2007, 19:15 #20
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Zitat von GestirnLive2
also...ms kann da absolut nix für...da es keine einstufung bekommen hat ist es unmöglich das auf dem marktplatz anzubieten. weil dort kann ja jeder 12 jährige dann per gekaufte mspoints an das "killerspiel" turtlesrankommen. und deswegen darf ms das einfach nicht. sie könnten höchstens darauf drängen das der hersteller des spiels extra eine geschnitte fassung für den deutschen markt rausbringt. das wird wohl aber nicht rentabel für den hersteller sein und kommt deswegen auch nicht die frage.
war doch das gleiche mit gow...so ziemlich jedenfalls...auch keine usk einstufung und das bedeutet halt: keine werbung, keine öffentliche auslage des spiels ect. das widerrum bedeutet weniger verkäufe (alleine schon weil man nich dafür werben darf, natürlich weiss es trotzdem jeder "gamer" das es erscheint...aber den gewinn bringt die masse!).
also hatte ms die wahl zwischen unrentabel auf dem markt bringen (da halt indizierte spiele nie topseller sind, egal wie geil sie sind...die breite masse nimmt sie halt einfach nicht wahr), oder aber kürzen. und da sagte ms das sie das spiel so gravierend kürzen müsste für eine usk einstufung das es schon quasi ein anderes spiel geworden wäre.
das liegt halt alles an der usk! und die befolgen ja quasi auch nur die "gesetze". also...sammelbeschwerde an die politiker wäre die richtige addresse. aber da würd ich dann angst haben direkt auf die schwarze liste der "potenziellen amokläufer" gesetzt zu werden wenn ich mich beschwere das ein killerspiel wie turtles nicht in deutschland erscheint! wir reden hier immerhin von brutalen schildkröten die brutal alles und jeden niedermetzeln. alleine wegen der turtles zeichentrickserie habe ich heute noch paranoia wenn ich eine schildkröte sehe!!!