@oldzitterhand:
NEIN, das habe ich jetzt schon öfter gepostet und ich poste den link GERNE nochmal:
Hier das aktuelle JuschG zum Thema Indizierung und Kennzeichnung:
http://www.e-recht24.de/artikel/jugendschutz/60.html
Zitat:
Nicht gekennzeichnete Medien
Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JSchG:
* einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
* nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.