Im deutschen Gesetz steht ziemlich eindeutig vermerkt, dass du niemanden ohne seine Einwilligung fotografieren darfst, speziell wenn du das Bild dann auch noch öffentlich zugänglich machst.
Recht am eigenen Bild usw. - deswegen ist hier in Deutschland auch für'n A*sch bzgl. "Street Photography" - eigentlich muss er die 3 eindeutig erkennbaren Personen also entweder unkenntlich machen, oder aber eine schriftliche Erlaubnis von ihnen vorlegen können, wenn es zum Streitfall kommt.
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Thema: Fotogalerie
Baum-Darstellung
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01.03.2013, 16:14 #11aka L0k1 GER Daddel König
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