Der Punkt mit dem Beiwerk kommt zum Tragen bei den Personen, die man im Hintergrund so klein sieht - die haben keinen wirklichen Effekt auf's Bild, sind halt einfach nur da.
Die Personen unten rechts sind aber im Vordergrund und eindeutig erkennbar, was eben die Rechtslage schon sehr eindeutig macht und im Streitfall definitiv zu deren Gunsten ausgehen würde.
Seitdem ich mich mit dem Thema auch mal genauer befasst hatte, ist bei mir die Street-Photography (wie sie z.B. Kai von Digital Rev immer betreibt) jedenfalls aus dem Interesse gestrichen, da die Erlaubniserteilung ja vor dem eigentlichen Bild stattfinden MUSS und dies dann am Ende das Bild ruiniert, da es eben nicht mehr spontan ist.
Wenn du die Bilder nur für dein eigenes Archiv zu Hause machst, ist das eine Sache, aber wenn du sie zeigen magst, eben eine andere![]()
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Thema: Fotogalerie
Baum-Darstellung
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02.03.2013, 09:43 #11aka L0k1 GER Daddel König
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