Ich hab´s auf flickr ja auch schon geschrieben. Eigentlich sind die Personen auf der rechten Seite ein KO Kriterium. Fotografische Regeln hin oder her... Hier finde ich die Köpfe aber gar nicht so störend. Ich denke die farbliche Komposition trägt einen Teil dazu bei. Das Mädel guckt sogar ganz amüsiert und bildet somit sogar einen leichten atmosphärischen Kontrast zu der sonst düsteren Stimme.
Auf deutsch...scheiß Wetter und trotzdem gute Laune ;-)
Edit: Mal was anderes....müssen uns bei dem Dreiergespann hier eigentlich in der Theorie schon Gedanken über das Recht am eigenen Bild machen. Gut zu erkennen sind sie ja.
.
Ergebnis 1 bis 10 von 1448
Thema: Fotogalerie
Hybrid-Darstellung
-
01.03.2013, 15:54 #1Ex-XBU-Team Daddel König
- Registriert seit
- 19.04.2006
- Beiträge
- 895
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 3 (100%)
Geändert von XBU mATriX2305 (01.03.2013 um 15:57 Uhr)
-
01.03.2013, 16:34 #2Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
- Registriert seit
- 30.06.2011
- Beiträge
- 1.778
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 44 (100%)
@ michael, das "be carefull" find ich spitze!!!
ja an das hab ich auch schon gedacht bzgl. recht aufs bild. allerdings denk ich mir, es gibt zig bilder im netz wo personen deutlich drauf zu erkennen sind, und ich zweifel, dass die jeden gefragt haben. zumal ich weder namen, oder sonstige informationen angegeben habe...

What Else... von JR|Photography auf Flickr

-
01.03.2013, 17:14 #3aka L0k1 GER Daddel König
- Registriert seit
- 16.06.2008
- Beiträge
- 1.193
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 1 (100%)
Im deutschen Gesetz steht ziemlich eindeutig vermerkt, dass du niemanden ohne seine Einwilligung fotografieren darfst, speziell wenn du das Bild dann auch noch öffentlich zugänglich machst.
Recht am eigenen Bild usw. - deswegen ist hier in Deutschland auch für'n A*sch bzgl. "Street Photography" - eigentlich muss er die 3 eindeutig erkennbaren Personen also entweder unkenntlich machen, oder aber eine schriftliche Erlaubnis von ihnen vorlegen können, wenn es zum Streitfall kommt.
-
01.03.2013, 17:31 #4Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
- Registriert seit
- 30.06.2011
- Beiträge
- 1.778
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 44 (100%)
sprich, ihr würdet das bild vom photostream entfernen?

-
01.03.2013, 20:02 #5Ex-XBU-Team Daddel König
- Registriert seit
- 19.04.2006
- Beiträge
- 895
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 3 (100%)
Die Nespresso-Kapseln finde ich wirklich cool. Ohne den Hintergrund bzw. mit einem einfarbig dunklem Hintergrund hätte ich es noch cooler gefunden. Der Deckel lenkt irgendwie ein wenig ab. Trotz allem...klasse Komposition.
Ein schönes Wochenende

060/365 - Keep an eye on it von mATriX2305 auf Flickr
-
01.03.2013, 20:22 #6Erfahrenes Mitglied Profi Gamer
- Registriert seit
- 21.05.2008
- Beiträge
- 1.875
- Beigetretene Turniere
- 6
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 37 (100%)
Saucoole Fotos wieder mal hier. Mag auch wieder mehr machen
.
Mit dem Recht am eigenen Bild ist das so ne Sache. Es gibt Ausnahmen.
In diesem Fall ist es aber schwierig. Sie sind wohl als ungewolltes Beiwerk anzusehen (zumindest aus Sicht des Fotografen). Andererseits erkennt man sie wirklich gut und wenn sie sich dabei gestört fühlt, wird sie wohl recht bekommen, denk ich. Hab mich damit mal sehr genau befasst, da meine Frau mal in einem Werbefilm einer Firma vorkam, ohne dass sie es wusste. Und zwar nur sie...und dabei so blöd geschnitten, als wäre sie mit einem Jungen beim Kaffee trinken. Leider arbeite ich in der Firma. Der Anwalt der Firma hat meine Bitte, das Video zu ändern, einfach ignoriert.(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Edit: Der grün markierte Part ist aber auch sehr interessant...Geändert von Black Jack (01.03.2013 um 20:25 Uhr)
-
02.03.2013, 10:43 #7aka L0k1 GER Daddel König
- Registriert seit
- 16.06.2008
- Beiträge
- 1.193
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 1 (100%)
Der Punkt mit dem Beiwerk kommt zum Tragen bei den Personen, die man im Hintergrund so klein sieht - die haben keinen wirklichen Effekt auf's Bild, sind halt einfach nur da.
Die Personen unten rechts sind aber im Vordergrund und eindeutig erkennbar, was eben die Rechtslage schon sehr eindeutig macht und im Streitfall definitiv zu deren Gunsten ausgehen würde.
Seitdem ich mich mit dem Thema auch mal genauer befasst hatte, ist bei mir die Street-Photography (wie sie z.B. Kai von Digital Rev immer betreibt) jedenfalls aus dem Interesse gestrichen, da die Erlaubniserteilung ja vor dem eigentlichen Bild stattfinden MUSS und dies dann am Ende das Bild ruiniert, da es eben nicht mehr spontan ist.
Wenn du die Bilder nur für dein eigenes Archiv zu Hause machst, ist das eine Sache, aber wenn du sie zeigen magst, eben eine andere




Zitieren