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  1. #9
    Erfahrenes Mitglied Gamepad-Junkie
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    Ich bin zwar kein Jurist habe aber jede Menge rechtliche Vorlesungen in meinen Studium. Daher, aus meiner Sicht ist das Angebot eine arglistige Täuschung, daher der Vertrag ist nichtig. Mit sowas handelt man sich nur Ärger ein. Auch strafrechtlich kann der Käufer gegen den Verkäufer vorgehen!
    Also Jungs, lasst sowas lieber.

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