Da sage ich mal definitiv falsch, dafür hätte er es sehr viel deutlicher kennzeichnen müssen und das ganze Zeug zum Inhalt der Xbox 360 nicht schreiben dürfen.Zitat von recOGnize
Nochmal mein gut gemeiner Hinweis, macht sowas nicht. Damit kommt mit Sicherheit keiner durch, ich empfehle euch hierzu mal das BGB zu kaufen und unter arglistiger Täuschung nachzuschlagen.
Ergebnis 31 bis 40 von 43
Thema: ebay mal wieder
-
22.01.2007, 11:08 #31
- Registriert seit
- 07.01.2007
- Beiträge
- 379
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 6 (100%)
-
22.01.2007, 11:41 #32
- Registriert seit
- 07.01.2007
- Beiträge
- 1.214
- Beigetretene Turniere
- 1
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 23 (100%)
Naja, es ist zwar sehr viel Text, der gar nichts zum Verkauf beiträgt (Beschreibung der XBox 360 und ihrer Möglichkeiten) aber irgendwo in der Verkaufsbeschreibung schreibt er ja, dass er nur den Karton verkauft. Es ist ein ganzer Absatz und es steht "Aber Achtung" davor. Arglistige Täuschung ist es nicht, es ist nur provozierend geschrieben, dass die Leute denken, es wäre eine XBox 360 drin. Dies passiert aber nur, wenn man nicht aufmerksam die Beschreibung liest. Argliste Täuschung wäre es, wenn er vergessen hätte, den Absatz mit dem Inhalt der Premium Version rauszulöschen und dann nur den Karton verkauft hätte. Oder er hätte eine defekte XBox verkauft, obwohl er sie als funktionsfähig beschreibt.
Vor Gericht hätte der Käufer keine Chance, da der Richter auch nur sagt, dass man das Angebot und die Beschreibung genau durchlesen muss, bevor man bietet. Außerdem steht ja schon in der 2. Zeile "Bitte den ganzen Text lesen..." und "Aber Achtung" vor dem Absatz mit dem Karton. Somit wäre diese Verhandlung in 2 Minuten erledigt.
Solche Angebote sind leider Realität bei Ebay und so oft, wie es solche verwerflichen Angebote gibt, so oft gibts auch einen "Dummen" der sich für viel Geld einen leeren Karton ersteigert. Ich find solche Angebote auch schei... und schreib von daher genau rein, was ich verkaufe, bei nem XBox-Spiel z. B. die DVD, Anleitung und Hülle. So kommen keine Missverständnisse auf.
Gruß Klaus
-
22.01.2007, 12:00 #33TimmyT 1981Gast
Ich schließe mich Wu an..... Er hat oben extra geschrieben "Bitte den ganzen Text lesen!!" und nochmal einen ganzen Absatz:
"Aber Achtung: Ihr bietet hier nur auf die OVP, also die Originalverpackung der XBox 360. Im Karton sind noch alle Verpackungsmaterialien von der XBox 360 enthalten. Der Karton eignet sich hervorragend zur Deko in einem Geschäft im Schaufenster oder Ähnliches. Nochmal auf deutsch: Hier wird nur der Karton versteigert. Die XBox 360 muss woanders gekauft werden. Falls jemanden dann zur Vollständigkeit der Karton fehlt kann er diesen hier bei mir kaufen."
Naja, und wenn man dann alles durch liest sollte man schon soviel Grips haben und das verstehen.... ;-)
-
22.01.2007, 13:56 #34
- Registriert seit
- 07.01.2007
- Beiträge
- 379
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 6 (100%)
Dann zitiere ich einfach mal BGB § 119 Anfechtung wegen Irrtums. "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei der Kenntnis der Sachlage und bei verständigen Würdigen des Falles nicht abgegeben haben würde.
..."
Selbst wenn die Sache mit der Arglistigen Täuschung (bei Interesse § 123 BGB) nicht durchkommen würde, ist dieses Rechtsgeschäft dennoch Anfechtbar.
Im weiteren bin ich übrigens immer noch der Meinung dass arglistige Täuschung vorliegt, denn der Verkäufer wusste und WOLLTE, dass der Käufer ein höheres Gebot abgibt als die Leistung tatsächlich wert ist.
Der Täuschungsgedanke ist entscheidend. Und mal ganz ehrlich, gibt es hier auch nur eine Person im Forum die wirklich glaubt er wollte die Verpackung für, sagen wir mal 1 € verkaufen, bei ca. 0,30 € Ebaygebühr?
Interessant wäre mal die Meinung eines Anwalts, keiner hier im Forum?
Übrigens alles ganz unabhängig davon das man Verträge immer lesen sollte und der Käufer eine ziemlich Volltröte ist
-
22.01.2007, 15:10 #35
- Registriert seit
- 25.11.2006
- Beiträge
- 993
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Das traurige ist ja das da mehr als einer drauf geboten hat... Ich bin mit meiner Industriekaufmann Ausbildung noch nicht so weit aber ich frag morgen mal nen kompetenten Lehrer zu dem Thema!
-
22.01.2007, 17:50 #36
- Registriert seit
- 28.02.2006
- Beiträge
- 11.776
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 16 (100%)
Zitat von tucktuck
Was regt ihr euch so auf? Ich denke mal der gute Mann hat sich gegen alle eventualitäten abgesichert! Was willst du mit deinem Täuschungsgedanken? Ich habe auch schon öfters Spiele in Ebay rein und dazu geschrieben, daß ich das Game erst einmal rein hab und dann gesehen hab daß es mir nicht gefällt. Bekomm ich jetzt ne Anzeige? Vielleicht wollte er ja nur die OVP verkaufen.
Wie hat mein Meister immer gesagt:
"Nicht nur drücken beim scheissen!"
Homer: “Ich weiß nicht…2 Dollar? Und es kann nur Materie teleportieren?"
-
22.01.2007, 18:29 #37
- Registriert seit
- 19.12.2006
- Beiträge
- 1.666
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 3 (100%)
Alleine die Angaben der ganzen technischen Daten zeigt eindeutig, daß er verschleiern wollte, daß es sich nur um die Verpackung handelt.
Wenn er nur die Verpackung verkaufen wollte, hätten drei Zeilen gereicht.
Egal... ich war eh nicht so blöd hier zu bietenlg
Viktor aka Bitwalker
bitwalker.at - Livestreams, Youtube, Gaming, Apple, ...
-
22.01.2007, 18:35 #38
- Registriert seit
- 28.02.2006
- Beiträge
- 11.776
- Beigetretene Turniere
- 2
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 16 (100%)
Zitat von Bitwalker
Jeden Tag steht irgend ein Depp auf!
Homer: “Ich weiß nicht…2 Dollar? Und es kann nur Materie teleportieren?"
-
22.01.2007, 23:32 #39
- Registriert seit
- 25.11.2006
- Beiträge
- 993
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Zitat von XBU Razorbacks
-
25.01.2007, 13:53 #40
- Registriert seit
- 07.10.2006
- Beiträge
- 255
- Beigetretene Turniere
- 0
- Turnier Siege
- 0
- Marktplatzbewertung
- 0
Zitat von Marco Polo
Wenn das Kind 2-3 Jahre alt ist, hat es sicher mit dem karton sehr viel spaß