roll nicht so mit den augen. meine oma sagte mal, das sieht nicht seriös aus. es nennt sich "Murphys Gesetz"Zitat von TimmyT 1981
. gut, es ist nicht verboten, aber nicht ratsam.
edit/ in den AGB_Brief_National steht das wichtige:
2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschlüsse
(2) Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen
Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme
von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und
sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu
schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten:
5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder
Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind
aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von
25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.
http://www.deutschepost.de//mlm.html...nal_010104.pdf
und die restlichen 10% brauchen bis zu 14 tage.Zitat von TimmyT 1981
doch kann man. ich habe den namen dieses formulars nicht mehr im gedächtnis, musste aber schon mal eine unversicherte dvd-sendung suchen lassen. mit der sendung habe ich dann auch ein wegeprotokoll der sendung erhalten.Zitat von TimmyT 1981
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Thema: Deutsche Post>>Buuhh.....!
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25.07.2007, 09:27 #10
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